Aufruf zum internationalen Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen“Der Deutsche Frauenrat beteiligt sich anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November erneut an der von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes initiierten Fahnenaktion. Damit protestiert er gegen die vielfältigen Formen von Gewalt, denen Frauen im privaten und öffentlichen Raum täglich ausgesetzt sind. Der Deutsche Frauenrat fordert u.a. eine Änderung der Paragrafen 177 und 179 StGB, die Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ahnden.„Wir müssen gar nicht in Länder wie den Irak, wie Nigeria oder Indien schauen, um uns zu empören. Unser Nahfeld bietet – leider – selbst genügend Anlass zur Sorge“, sagt Mona Küppers, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates: „Ich denke zum Beispiel an den geplanten Auftritt des selbsternannten ‚Pick-up Artisten‘ Julien Blanc in Deutschland. Er soll Männern für viel Geld beibringen, wie mann Frauen psychisch und physisch so lange belästigt, tätliche Übergriffe eingeschlossen, bis sie mit ihnen ins Bett gehen. Unglaublich, dass für solche Aufrufe zu sexualisierter Gewalt in diesem Land Bühnen geboten werden, während Australien, Brasilien und Japan dem ‚Aufreiß-Künstler‘ bereits Einreiseverbot erteilt haben. Schockierend ist auch das jüngst bekannt gewordene Video einer jungen Frau, die stundenlang durch die Straßen von New York läuft und sich dabei heimlich filmen lässt. Diese Aufzeichnungen beweisen einmal mehr, welcher massiven Anmache Frauen im öffentlichen Raum ausgesetzt sind. Das ‚Experiment‘ der US-amerikanischen Aktionsgruppe ‚Hollaback‘ würde in jeder europäischen Großstadt sicher zu ähnlichen Ergebnissen führen. Im Vergleich zu sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe, zu Sexsklaverei und Gruppenvergewaltigungen mag das manchen unbedeutend erscheinen. Doch Gewalt gegen Frauen fängt genau da an. Sie ist keine Privatangelegenheit und keine Ausnahmeerscheinung, sondern ein gesellschaftliches Massenphänomen. So belegt eine aktuelle EU-Studie einmal mehr, dass jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat: zu Hause, am Arbeitsplatz, im Internet oder in der Öffentlichkeit. Gewalt gegen Frauen ist eine Gefahr für die innere Sicherheit. Deswegen zeigen wir am 25. November Flagge“, so Mona Küppers, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. Mit Blick auf die Bestrafung von Vergewaltigung fordert der Deutsche Frauenrat eine Änderung des Paragrafen 177 StGB (Vergewaltigung; sexuelle Nötigung) dahingehend, dass jede Nötigung zu sexuellen Handlungen ohne Einwilligung des Opfers bestraft wird; außerdem fordert er eine Gleichsetzung des Strafmaßes im Paragrafen 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) mit dem im Paragrafen 177. Pressemitteilung |
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