Über den §219a hat bereits unsere Autorin Alina Zimmermann in „§219a – Öffentliche Aufklärung muss erlaubt sein“ geschrieben. Auch in Bremen wird im Zuge des bundesweiten Aktionstages eine Kundgebung am 26.01.2019 stattfinden.
Nochmal eine kleine Auffrischung:
Offiziell steht im §219a StGB (Strafgesetzbuch), dass „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Das ganze Gesetz könnt ihr hier nachlesen: §219a
Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch vollzogen, welche Komplikationen kann es geben, welche Alternativen habe ich? Bei der Beantwortung dieser Fragen handelt es sich nicht um Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, sondern vielmehr um die Zurverfügungstellung von wichtigen Grundinformationen. Das Gesetz bewertet diese Informationsbereitstellung jedoch als „Werbung“, also als strafbare Handlung.
Dieser Verdrehung von Tatsachen muss entgegen gewirkt werden. Jede Person sollte das Recht dazu haben, über den eigenen Körper selbst bestimmen zu dürfen.
Diese Zensur ist nicht zu akzeptieren, und deshalb:
#WEGMIT218
#WEGMIT219a
#KEINEKOMPROMISSE
#MYBODYMYCHOICE
Bremen ist auch dabei!
Kundgebung in Bremen: Jetzt erst recht! Keine Kompromisse!
Am 26.01.2019 um 12:00 Uhr
Bremer Marktplatz
Netzwerke
Hier findet ihr Gruppen in denen ihr euch vernetzen können und Seiten die Informationen zur Verfügung stellen.
Facebook:
„Pro-Choice Aktivist*innen“
Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung
Website:
Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung
Nesrin Kaya
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