(Triggerwarnung: dieser Text thematisiert Folter)
Folter und Gewalt sind in vielen Herkunftsländern von Geflüchteten sowie auf den Fluchtrouten weit verbreitet.
Betroffene tragen meist körperliche und seelische Folgeschäden davon. Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen (NTFN e.V.) und REFUGIO Bremen behandeln regelmäßig Überlebende von Folter und bieten so die notwendige therapeutische Versorgung. Damit die Verbrechen im Asylverfahren anerkannt werden, müssen sie ferner frühzeitig von Ärzt*innen begutachtet werden. Anlässlich des Internationalen Tags zum Schutz der Folteropfer (26. Juni) plädieren NTFN e.V. und REFUGIO e.V. für eine frühzeitige Dokumentation, die nicht nur den Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt, sondern auch die Grundlage für die juristische Aufarbeitung der Taten schafft.
Vor wenigen Wochen wurde in Koblenz erstmals ein Strafprozess gegen mutmaßliche syrische Folterer geführt, weitere Prozesse dieser Art sollen folgen. „Damit die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden können, müssen die äußerlich erkennbaren Folterspuren belegt werden und die Betroffenen psychologische Hilfen erhalten“, so die Geschäftsführerin des NTFN e.V., Karin Loos.
Relevant ist die frühzeitige Erkennung auch für das Asylverfahren, da Gewalt- und Foltererfahrungen relevante Kriterien für die Vergabe eines Flüchtlingsschutzes sind. Betroffene verschweigen Foltererfahrungen jedoch regelmäßig, etwa aus Scham oder weil sie in Folge einer Posttraumatischen Belastungsstörung an Gedächtnisstörungen und Abwesenheiten leiden. Auch mangelndes Vertrauen gegenüber staatlichen Stellen kann (gerade bei Opfern von Polizeigewalt) dazu führen. Dies zeigt etwa der Fall einer Patientin aus Ruanda, die in einem Gefängnis in ihrem Herkunftsland misshandelt wurde. Obwohl sie seit Jahren unter chronischen Rückenschmerzen leidet, offenbarte sie sich erst kürzlich einem Arzt. Sie fürchtete, die Information über ihre Folter könnte von staatlichen Behörden weitergereicht werden und zu Problemen für Angehörige in ihrer Heimat führen.
„Der Wiederaufbau von Vertrauen ist entscheidend. Die geschützte Atmosphäre und die multi-professionellen Angebote eines Psychosozialen Behandlungszentrums für Geflüchtete bilden hierfür die Grundlagen“, ergänzt Ingrid Koop, therapeutische Leiterin von REFUGIO Bremen.
Folter, Misshandlung, Polizeigewalt: Gewalterfahrungen müssen bei Geflüchteten frühzeitig dokumentiert werden.
Schläge, Elektroschocks, Aufhängen oder sexuelle Folter – diese und weitere Arten körperlicher Folter listen die Vereinten Nationen im sogenannten Istanbul-Protokoll, das der Begutachtung von Folterspuren dienen soll. Sowohl NTFN e.V. als auch REFUGIO bieten Psycholog*innen und Ärzt*innen Schulungen zum Istanbul-Protokoll an. Allerdings werden weiterhin nur Gutachten von Ärzt*innen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt, was eine rasche Begutachtung erschweren kann.
Folter begegnet Geflüchteten in ihren Herkunftsländern, aber auch auf den Fluchtrouten, etwa in den libyschen Gefangenenlagern. Auch in Europa werden Geflüchtete Opfer von exzessiver Gewaltanwendung oder Schlägen mit Draht, wie sie etwa von Grenzpolizist*innen in Bulgarien, Ungarn oder Griechenland berichtet werden. Die zwei norddeutschen Zentren fordern eine strukturelle Verbesserung der Dokumentation von Folter und auch der Behandlungsmöglichkeiten für Überlebende von Folter.
Hintergrund NTFN e.V.
Der NTFN e.V. setzt sich seit 2007 für die psychosoziale Beratung und Behandlung von Geflüchteten ein. Der Verein betreibt Behandlungszentren in Hannover, Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück und wird u.a. durch das Nds. Sozialministerium, aber auch durch Spenden finanziert.
Hintergrund REFUGIO e.V.
REFUGIO e.V. wurde 1989 gegründet und bietet Folterüberlebenden und traumatisierten Geflüchteten in Bremen und Bremerhaven kostenlose psychosoziale Beratung und therapeutische Behandlung an, finanziert u.a. durch den Bremer Senat und Spenden (www.refugio-bremen.de).
Gemeinsame Pressemitteilung von NFTN und REFUGIO Bremen anlässlich des 26. Juni:
Der 26. Juni ist der Tag des Gedenkens an Folterüberlebende anlässlich des Inkrafttretens der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (UN) am 26. Juni 1987. Folter ist international geächtet; in Deutschland ist das Foltern einer Person eine Straftat.
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