Die Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen sind empört über das Urteil des BGH zur Klage von Marlies Krämer. Sie hatte den Klageweg beschritten, um zu erreichen, dass die Sparkassen in ihren Formularen auch die „Kundinnen“ aufnehmen. Ein längst überfälliger Schritt!!!
Wir befinden uns im Jahr 2018 und noch immer müssen Frauen um Gleichbehandlung, nicht nur in der Sprache, kämpfen. Sie machen weltweit 51 % der Bevölkerung aus und sollen sich auch weiterhin in der männlich konnotierten Sprache „mitgemeint“ fühlen. Und das ist sehr wohl diskriminierend, auch wenn der BGH zu einem anderen Urteil kommt.
Sprache ist mit der wichtigste Schlüssel zur Gleichstellung von Frauen. Sprache prägt das Bewusstsein. Seit Jahrzehnten kämpfen die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dafür, dass Frauen in der Sprache sichtbar sind und fordern öffentliche Einrichtungen, Verbände und Gesetzgeber auf, geschlechtergerecht zu formulieren.
Das Urteil des BGH ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die Gleichstellung von Frauen einsetzen. Es zementiert alte Rollenbilder und fördert weiter Rollenklischees in der Öffentlichkeit.
Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht Frau Krämer recht geben und zu der Auffassung kommen wird, dass Frauen auch in der Sprache sichtbar sein müssen.
Für die Bundessprecherinnen der BAG
Susanne Löb
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