Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, 23.11.2018
Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November
„Bremen braucht einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November und verweist auf die jährlich steigenden Deliktzahlen im Bereich häusliche Gewalt. „Ein Landesaktionsplan, wie es ihn in anderen Bundesländern bereits gibt, bedeutet ein koordiniertes, konzertiertes und kraftvolles Vorgehen aller Beteiligten wie Polizei, Senatsressorts, Beratungs- und Schutzeinrichtungen für eine geeinte Strategie, wie wir Opfer häuslicher Gewalt besser schützen können“, so Wilhelm. Hierfür brauche es eine unabhängige Koordinierungsstelle und ausreichende personelle wie finanzielle Ressourcen.
Was ist die “Die Istanbul-Konvention”?
Die Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ fordert in Artikel 7 umfassende und koordinierte politische Maßnahmen, „um eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben.“ „Dieser Forderung muss Bremen nachkommen“, so Bettina Wilhelm: „Wir haben zahlreiche wegweisende Konzepte und Maßnahmen vorzuweisen. Sie aufeinander abzustimmen und unter einem verbindlichen Rahmen zu fokussieren, ist Ziel eines Landesaktionsplans. Im Rahmen einer solchen Gesamtstrategie werden die bestehen Angebote, Gremien und zuständigen Einrichtungen gebündelt, koordiniert und aufeinander ausgerichtet. Wichtig ist das Miteinander der verschiedenen Stellen, beispielsweise im Bereich Kinder/Jugendliche einerseits und Erwachsene andererseits, ein enge Vernetzung, stetiger Austausch und ein gemeinsames Verständnis von Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Akteure.“
Bremen sei auf einem guten Weg, befindet die Landesfrauenbeauftragte und verweist auf die diesjährige Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz unter Vorsitz von Frauensenatorin Anja Stahmann. „Mit dem Leitantrag, in dem sich alle Bundesländer zur Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention bekennen, konnte Bremen auf Bundes- und Länderebene einen kraftvollen Impuls setzen. Logische Folge daraus ist nun ein eigener Landesaktionsplan“, erklärt Bettina Wilhelm, und weiter: „Ich begrüße ausdrücklich auch, dass der erste Schritt zur Umstellung der Frauenhausfinanzierung beschlossen wurde, was ja eine jahrzehntelange Forderung war. Das ist ein großer Erfolg.“
Polizeiliche Kriminalstatistik im Bereich häusliche Gewalt
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die Stadt Bremen für 2017 knapp 1.893 Straftaten im Bereich häusliche Gewalt aus (Bremerhaven: 444), im Jahr zuvor waren es 1.793 (407). Die Opfer sind zu über 85 Prozent Frauen. „Ganz sicher tragen öffentliche Diskurse wie die #MeToo-Debatte dazu bei, dass Frauen sich eher trauen eine Tat anzuzeigen“, betont Bettina Wilhelm, „die Zahlen stehen nur für das Hellfeld, das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer.“
- Die Webseite www.gewaltgegenfrauen.bremen.de bietet eine Übersicht über Beratungs- und Schutzangebote in Bremen sowie rechtliche Hinweise und andere Informationen für Hilfesuchende, unter dem Menüpunkt „Eingewandert“ in fünf verschiedenen Sprachen.
- Die aktuelle Broschüre der ZGF „Hilfe bei Gewalt“ in verständlicher Sprache mit allen Anlauf- und Beratungsstellen, Hinweisen über die Verfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vielen weiteren Informationen ist hier zu finden: https://www.frauen.bremen.de/gewalt-1666
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