Am 30. Oktober 2025 fand der Fachtag „Zwischen Klicks und Konsens – Digitale Mündigkeit durch sexuelle Bildung“ statt. Er richtete sich an Fachkräfte aus Schule, Jugendbildung, und Polizei sowie Institutionen im Schutzsystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt und ist eine Kooperation der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, mit der Senatorin für Kinder und Bildung, dem Senator für Inneres und Sport und dem Universum Bremen. Wir waren auch da, durften spannende Vorträge anhören und bei verschiedenen Workshops einiges lernen.

Digitale Intimität und Prävention sexualisierter Gewalt
Nach der Begrüßung startete der Fachtag mit einer Keynote von Dr´in Christina Witz zur Gestaltung digitaler Intimität und Prävention sexualisierter Gewalt am Beispiel Sexting. Sie begann mit einer Definition des Wortes „Sexting“ als “ einvernehmlichen Austausch selbst produzierter Bilder, Nachrichten, Videos oder Emojis“. Deshalb sei es eigentlich falsch, den Begriff im Zusammenhang mit digitaler, sexualisierter Gewalt zu verwenden, da diese eine Konsensverletzung beschreibt. Solche wären zum Beispiel: das nicht einvernehmliche Versenden von Bildern (Dickpics), die nicht einvernehmliche Beschaffung von Bildern (Up-Skirting), oder die Verbreitung intimer Bilder.
Dr´in Witz plädiert für einen Diskurswandel. Statt Jugendlichen das Argument der Abstinenz vorzuhalten, warum sie denn überhaupt Sexting im Netz betreiben, es sei doch klar, dass dann etwas passiere, solle der Fokus auf Konsens gelegt werden. Denn so leicht wie früher lässt sich heutzutage nicht einfach in die digitale und die offline Welt unterteilen. „Sexting“ an sich sei nicht das Problem, sondern eine Art und Weise, wie Jugendliche (ab 14 legal) ihre soziale und sexualisierte Identität erproben. Wichtiger sei es, durch Bildung Konsensverletzungen vorzubeugen und im Falle dieser Geschlechterdynamiken mit zu reflektieren und kein Victim Blaming zu betreiben. Die Konsequenzen sollten nicht die Betroffenen tragen, sondern die Täter*innen.
Rechtliche Einordnung
Der Vortrag „Rechtliche Einordnung sexueller Grenzverletzungen im Netz- Strafbestände und Tatkontexte“ wurde von Jana Charlet und Dr. Anika Jaeger von der Staatsanwaltschaft Bremen gehalten. Es ging um eine strafrechtliche Einordnung von Kinder- und Jugendpornografie sowie Cybergrooming. Gestartet wurde mit einer eigenen Einschätzung: Zu sehen waren teils geschwärzte Bilder, die die Teilnehmenden nach Gefühl als kinderpornografisch oder nicht kategorisieren sollte. Auf einem Zettel wurden Situationen geschildert, die wir auch bewerten sollten, so zum Beispiel:
Der 40jährige A chattet mit der vermeintlich 11 jährigen B. Nachdem er ihr Alter erfragt hat schreibt er ihr „Ich bin bestimmt zu alt für dich…deine Eltern dürfen nichts davon wissen. Die würden das nicht verstehen.“ Kurz darauf fragt er, wo B wohnt und ob er sie mal besuchen dürfe. Was er nicht weiß ist, dass B bereits volljährig und eine polizeiliche Ermittlerin ist.
Hat A sich strafbar gemacht?
Im Laufe des Vortrags wurden all diese Fragen dann erläutert und aufgeklärt. Das Wort „pornografisch“ sei im Gesetz nicht abschließend definiert, weshalb eine Auslegung erforderlich sei. Entscheidend sei dabei, dass pornografische Inhalte auf die Regung eines sexuellen Reizes abzielen, was bei Aufklärungsvideos beispielsweise nicht der Fall ist. Im geschilderten Beispiel macht sich A strafbar, weil er davon ausgeht, mit einem Kind zu kommunizieren und einen aktiven Versuch zum Treffen mit sexueller Motivation unternimmt. Dass B tatsächlich eine polizeiliche Ermittlerin ist, ist dabei irrelevant, es zählt A´s Motivation. Die Referentinnen lobten den Einsatz vieler verdeckter Ermittler*innen, die versuchen, potenzielle Täter zu identifizieren.
Das Alter vierzehn spielt eine große Rolle, denn es teilt ein in Kinder- und Jugendpornografie, welche strafrechtlich sehr unterschiedlich behandelt werden. Zum Beispiel ist Cybergrooming nur dann strafbar, wenn der Täter glaubt, mit einem Kind unter vierzehn Jahren zu kommunizieren. Erkennbar sei Cybergrooming unteranderem an Fragen nach dem Alter, am versuchten Aufbau von Vertrauen oder einer emotionalen Beziehung, durch Schuldzuweisung und Geheimhaltung. Die Referentinnen berichten aus der Praxis, dass es immer kontextabhängig sei, ob es sich um normalen Kontakt oder Grooming handle. Bei typischen Sätzen wie „Ich bin bestimmt zu alt für dich, aber unsere Verbindung ist ganz besonders. Erzähle deinen Eltern nichts, die würden das nicht verstehen.“ , würden sie jedoch sofort hellhörig werden.

JUUUPORT
Lino Dotsikas stellte die Online-Beratungsplattform JUUUPORT vor. Bei JUUUPORT beraten Jugendliche andere Jugendliche. Die JUUPORT Scouts helfen den Gleichaltrigen bei Themen rund um Cybermobbing, Mediensucht, sexueller Belästigung und vielem mehr. Die Scouts sind meist zwischen 14 und 25 Jahre alt und kommen aus ganz Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Aktuell engagieren sich etwas 30 junge Menschen als JUUUPORT Scouts. Gerade die Beratung durch Gleichaltrige spricht viele Jugendliche an. So werden die Lebenswelten, Apps und Probleme ohne viel Erklärung verstanden. Mehr kann man im JUUUPORT Podcast JUUUCAST erfahren.
Die Plattform wird von 6 Landesmedienanstalten gefördert, auch von der hiesigen Brema.
Die ausgebildeten Scouts helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, sexueller Belästigung, Abzocke, Datenklau u.v.m. Die Beratung ist datenschutzkonform und kostenlos.
Im Workshop wurden neben der Vorstellung der Beratungsplattform auch ein inhaltlicher Einblick in die Themen Sexting, Sextortion und Cybergrooming gegeben. Präventive und fallbezogene Lösungen werden anhand fiktiver Fälle aus der JUUUPORT-Beratung aufgearbeitet.
Mittagspause, Sonderausstellung „LIEBE“ des Universum® Bremen
Pornokompetenz ist Medienkompetenz
Pornokompetenz ist Medienkompetenz – in Schulklassen über das Tabuthema sprechen
Referentinnen:
Carmen Bach und Sophie-Michelle Pohlmeyer,
Landesinstitut für Schule, Referat 14, Gesundheit und Suchtprävention
Die Suchtprävention am LIS Bremen nähert sich dem Thema aus einem anderen Blickwinkel. Aufklärung und Enttabuisierung können als die beiden großen Überschriften zu diesem Workshop genannt werden.
In einem kurzweiligen Talk stellten die Referentinnen einen medienpädagogischen Zugang zum Thema Pornographie in Unterrichtseinheiten dar. Im Grunde wurden in diesem Workshop die Zuhörerinnen in die Lage der Schülerinnen und Schüler versetzt. So erlebten die Teilnehmenden wie eine mögliche Unterrichtseinheit zum Thema ablaufen könnte.

Die KNOWBODY App
Im Workshop „Mein Körper, meine Grenzen – Konsens mit KNOWBODY per App unterrichten“ stellte die Referentin Vanessa Meyer die KNOWBODY App vor, die Bremer Lehrkräften für den Unterrichtseinsatz zur Verfügung steht. Sie beinhaltet interaktive Lerneinheiten rund um Beziehungen, Sexualität, Geschlecht, Körper und Selbstbestimmung und bietet verlässliche, wissenschaftliche Informationen. Wir durften einige Aspekte der App kennenlernen: Es ging um Aufklärung und darum, wie Jugendliche ihre Grenzen kommunizieren und gegenseitig respektieren können.
In Gruppen besprachen wir einen Teil der App, in dem die Schüler*innen für sich ihre Grenzen definieren können. So zu Beispiel:
Wer darf mir einen Kuss auf die Wange geben? Mögliche Auswahl: Partner*in, Mutter, Vater, Geschwister, enge Freund*innen, beste Freund*innen?
Zusammen bearbeiteten wir zudem eine interaktive Aufgabe, in der Paragliding als Metapher für Sex benutzt wird – was braucht man, um erfolgreich zu paragliden? Zum Beispiel Vertrauen und Sicherheit. Nur bei genug richtigen Angaben konnte der Fallschirm abheben. Im Anschluss folgte ein angeregter Austausch zwischen den Teilnehmenden, wie diese Themen gut unterrichtet werden könnten, um eine sichere Unterrichtsatmosphäre zu schaffen, Tabus zu brechen und Konsens in den Fokus zu rücken.
Renate und Lisann
BREMEN SAGT NEIN (c) Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz




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