Wer in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt hat und noch heute unter den Folgen leidet, kann staatliche Hilfen beantragen. Im Mai 2013 richtete das Bundesfamilienministerium ein „Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs (EHS)“ ein. Bis zu 10.000 Euro für Sachkosten können dort beantragt werden. Die Bremer Beratungsstellen Schattenriss und JungenBüro unterstützen minderjährige und erwachsene Betroffene bei der Antragstellung. Die Antragsfrist endet am 30. April 2016.
Gezahlt wird vor allem für Leistungen, die von den Krankenkassen nicht oder nicht mehr getragen werden. Dazu gehören Psychotherapien, Weiterbildungen, Betreuungs- oder Beratungskosten und individuelle Hilfen. Die Beraterinnen und Berater von Schattenriss und JungenBüro sind speziell geschult, sie beraten unverbindlich über mögliche Leistungen und unterstützen bei der Antragstellung im „Ergänzenden Hilfesystem“ beim Fonds Sexueller Missbrauch. Die finanzielle Unterstützung kann relativ unbürokratisch gewährt werden. Antragsteller_innen müssen weder die sexuellen Gewalteinwirkungen nachweisen noch eine Strafanzeige gegen den Täter oder die Täterin stellen.
Zwei Voraussetzungen sollten bei einer EHS-Antragstellung gegeben sein: Zum Zeitpunkt des Missbrauchs müssen die Betroffenen minderjährig gewesen sein und sie sollten glaubhaft machen können, dass die beantragten Leistungen ihnen helfen, die sexuelle Gewalterfahrung zu verarbeiten bzw. deren Folgen zu lindern. Das Spektrum der möglichen Hilfen ist groß. Beantragt werden kann unteranderem die wiederholte Verlängerung der Therapie, die von der Krankenkasse nicht mehr getragen wird oder die Behandlung mit alternativen Methoden aus der Naturheilkunde. Möglich wird so auch eine Therapie bei einer psychotherapeutischen Heilpraktikerin, ebenso wie eine Körper-, Entspannungs-, Kunst-, Poesie- oder Reittherapie. Auch medizinische Hilfsmittel und Fahrtkosten zur Therapie können übernommen werden. Desweiteren ist es möglich, finanzielle Unterstützung für kostenpflichtige Bildungsmaßnahmen zu beantragen (u.a. Nachhilfe für Schüler_innen). Sogenanntes „Schmerzensgeld“ kann aus dem Fonds nicht gewährt werden.
Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch beim Bundesfamilienministerium nimmt nur noch bis Ende April 2016 Anträge entgegen. Betroffene, die sich Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung durch das JungenBüro oder Schattenriss wünschen, werden gebeten, sich möglichst bald zu melden. Die Genehmigungsverfahren dauern in der Regel mehrere Monate, nur die Anträge von Minderjährigen werden vorgezogen und sofort bearbeitet.
Weitere Informationen auf der Homepage: www.fonds-missbrauch.de oder bei den Bremer Beratungsstellen: www.bremer-jungenbuero.de und www.schattenriss.de
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