Am Freitag, den 27. September 2024, hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes zugestimmt. Durch die Gesetzesnovellierung sind verschiedene Formen der Belästigung von Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ab sofort verboten. So dürfen Schwangere und Angestellte in einem Umkreis von 100 Metern von den Einrichtungen und Praxen nicht mehr gegen ihren Willen angesprochen werden. Geschieht dies doch, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Landesfrauenbeauftragte zur Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes
“Sogenannte Gehsteigbelästigungen führen dazu, dass Frauen, die sich ohnehin in einer schwierigen Situation befinden, zusätzlich moralisch unter Druck gesetzt werden. Es war überfällig, dass der Schutz und die Rechte von Schwangeren vor protestierenden Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern bundesweit einheitlich geregelt werden.” – Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm
Bremen hat mit dem Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz bereits seit 2023 eine eigene gesetzliche Grundlage, nach der Gehsteigbelästigungen untersagt sind. Zum geschützten Personenkreis zählen hier allerdings nur die Schwangeren und nicht das Personal der Praxen und Einrichtungen. Bettina Wilhelm: “Der Schutz der Mitarbeitenden von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist eine entscheidende Erweiterung – insbesondere im Hinblick auf die Versorgungssituation. Denn Proteste vor Praxen und Belästigungen des Personals gelten als einer der Gründe, warum in den vergangenen Jahren immer weniger Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen.”
In Bremen und in verstärktem Maße in Bremerhaven gibt es Engpässe bei der Versorgung – auch weil ältere Medizinerinnen und Mediziner in den Ruhestand gehen, das Thema im Medizinstudium nicht gelehrt wird und die ärztlichen Honorare für Schwangerschaftsabbrüche niedrig sind. Um die Versorgungssituation regional besser abbilden zu können, sieht die Gesetzesänderung auch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesgrenze vor.
Wilhelm weiter: “Es gilt unverändert, dass der Paragraf 218 unbedingt aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. Schwangerschaftsabbrüche sind eine elementare Gesundheitsleistung im Rahmen der reproduktiven Selbstbestimmung und sollten keine Straftat sein. Frauen, die Abbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden. Frankreich hat gezeigt wie es gehen kann. Es wird höchste Zeit, dass auch in Deutschland ein grundsätzliches Recht auf Abtreibung geschaffen wird.”
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
Pressemitteilung | 27.09.2024
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