TERRE DES FEMMES begrüßt Gesetzesänderungen zum Schutz von Minderjährigen und fordert Entwurf rasch umzusetzen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Frühehen vorgelegt. Er soll voraussichtlich am 8. März ins Bundeskabinett eingebracht werden. Der Entwurf sieht vor, das Mindestheiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre ohne Ausnahmen festzusetzen. Weiterhin sollen Ehen, die im Ausland mit Personen unter 16 Jahren geschlossen worden sind, in Deutschland nicht wirksam sein. Ehen, die im Ausland mit Personen zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sind in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen durch Gerichte aufhebbar.
TERRE DES FEMMES begrüßt, dass endlich klare Gesetze verabschiedet werden sollen, um minderjährig Verheiratete in ihren Kinder- und Menschenrechten zu schützen. „Bisher gab es bei den Behörden eine große Unsicherheit, wie mit minderjährig Verheirateten, die nach Deutschland kommen, umzugehen ist. Viele sahen noch nicht einmal einen Handlungsbedarf“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Weiterhin war es bislang eine Frage der Einzelfallentscheidung, ob eine Ehe z. B. mit einer 14-jährigen anzuerkennen ist. „Klare gesetzliche Vorgaben sind dringend notwendig“, fordert Stolle.
TERRE DES FEMMES kann nicht nachvollziehen, weshalb dieser Gesetzentwurf mit den Argumenten kritisiert wird, das Selbstbestimmungsrecht des Kindes werde eingeschränkt, sofern Ehen mit Minderjährigen nicht anerkannt bzw. aufgehoben werden. Frühehen sind ein Indiz für eine Kindeswohlgefährdung. „Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen“, erklärt Stolle. Häufig dürfen sie nicht zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, sie werden früh schwanger, was mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Häusliche und sexualisierte Gewalt sowie die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft sind keine Seltenheit. Entgegen der Kritik vieler sollen gemäß dem Gesetzentwurf junge Frauen nicht zwangsweise vom „Ehemann“ getrennt, sondern im Einzelfall entschieden werden, ob das Mädchen weiterhin mit dem Mann zusammenleben kann.
Zum Schutz Minderjähriger sollte nach Auffassung von TERRE DES FEMMES der Gesetzentwurf noch geändert werden: So sollte beispielsweise bei der Eheschließung von 16-18-Jährigen in der Regel eine Aufhebung stattfinden. Es darf kein reines Ermessen des Richters/der Richterin sein. „Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden“, fordert Stolle.
TERRE DES FEMMES setzt sich seit vielen Jahren für Gesetzesänderungen zum besseren Schutz vor Zwangsheirat und Frühehen ein. Im Mai 2016 überreichte die Frauenrechtsorganisation dem Justizministerium über 108.000 gesammelte Unterschriften, um ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen
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