Senatorin Stahmann begrüßt den Bundesratsbeschluss zu kostenlosen Verhütungsmitteln.
Der Bund solle die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel unbürokratisch möglichst aus seinen Mitteln übernommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Frauen nicht aus finanziellen Gründen auf eine sichere, für sie passende Verhütungsmethode verzichten.
Verhütung darf nicht vom Geldbeutel abhängen
Einen entsprechenden Beschluss des Bundesrats vom Freitag, 15. Dezember 2017 begrüßte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Wir haben in Bremen eine Lösung für Frauen in wirtschaftlich schwieriger Lage gefunden“, sagte die Senatorin. In die Haushalte 2018 und 2019 habe Bremen jeweils 200.000 Euro für diesen Zweck eingestellt. „Aber genauso wenig, wie sichere Verhütung vom Geldbeutel abhängen darf, darf sie davon abhängen, in welcher Stadt die Frauen leben.“
Im Jahr 2004 war die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel mit dem Modernisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung entfallen. Die Kosten sollen seitdem mit dem Regelsatz der Sozialleistungen („Hartz IV“ oder Sozialhilfe) mit derzeit 15 Euro pro Monat abgegolten sein. „In der Praxis sind damit aber langfristig wirkende Verhütungsmethoden wie zum Beispiel die Spirale, kaum verfügbar“, kritisierte Senatorin Stahmann.
„Wir wissen aus Studien, dass Frauen mit geringem Einkommen aus finanziellen Gründen zu billigeren und weniger sicheren Verhütungsmitteln greifen oder sogar ganz auf Verhütung verzichten.“ Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch würden aber von den Kassen übernommen. „Das ist nicht nur absurd und teuer, damit nehmen Frauen auch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf. Das entspricht überhaupt nicht meinen Vorstellungen von reproduktiver Selbstbestimmung.“
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