Um eine Schwangerschaft zu vermeiden, gibt es viele Verhütungsmittel, welche von Frauen und Männern eingesetzt werden können. Häufig sind die Anti-Babypille, das Kondom und Co. jedoch sehr teuer und können vor allem von Hartz-IV-Empfänger*innen nur schwer getragen werden. Daher stellen sich viele ALG-II-Empfänger*innen die Frage, ob eine Kostenübernahme der Verhütungsmittel möglich ist. Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. klärt auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal auf.
Verhütungsmittel, wie die Pille, müssen in der Regel Hartz IV-Bezieher*innen selbst tragen. Eine Kostenübernahme ist daher grundsätzlich nicht möglich. Der §49 des zwölften Sozialgesetzbuches sieht jedoch vor, dass die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel möglich ist, wenn diese durch eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Hierfür ist es jedoch nötig, einen entsprechender Antrag zu stellen. Da es bezüglich der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ansonsten keine rechtliche Grundlage gibt, ist diese ohne ärztliche Bescheinigung auch nicht möglich.
Kostenübernahme bei Verhütung – Ratschläge & Tipps
Dennoch muss nicht jede*r Hartz-IV-Empfänger*in die kompletten Kosten selbst tragen. Die Übernahme aller Kosten ist zwar nicht möglich, jedoch gibt es Möglichkeiten, einen Zuschuss zu den empfängnisverhütenden Mitteln zu erhalten. Dies ist in einigen Regionen beispielsweise durch die Antragstellung auf Kostenübernahme beim Sozial- oder Gesundheitsamt möglich.
Hierzu bedarf es allerdings bestimmten Voraussetzungen. Personen unter 20 Jahren erhalten zum Beispiel keine finanzielle Unterstützung. Zudem dürfen Antragssteller*innen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das bedeutet, dass Antragsteller*innen zumindest auf ALG II, BAföG oder Wohngeld angewiesen sein muss. Außerdem ist es momentan nur Antragsteller*innen aus Hannover oder Berlin möglich, einen solchen Zuschuss zu erhalten. Andere Städte in Deutschland bieten die Übernahme noch nicht an.
Wer steckt hinter hartz4hilfthartz4?
Hinter dem kostenlosen Ratgeberportal steht die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.. Gegründet hat sie im Januar 2017 der Rechtsjournalist Marcel Weber in Berlin. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürger*innen einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten. Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger*innen und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.
Isabel Frankenberg
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