Dieser Beitrag ist nur was für Leute, die Statistiken lieben! Aber hinter jeder dürren Zahl stehen Menschen, die oft über den halben Erdball reisen müssen, um mit ihrem/ihrer Liebsten oder ihrer Familie vereint zu sein. Es ist also wichtig, die „harten Fakten“ sprechen zu lassen!
Binationale Ehen in Bremen
Im Jahr 2013 wurden im Land Bremen insgesamt 2.619 Ehen geschlossen (2012: 2.706). Davon waren bei 2.205 Eheschließungen beide Partner deutsche Staatsangehörige (84 %). Bei 414 Eheschließungen (16 %) besaß mindestens ein Partner bzw. eine Partnerin eine ausländische Staatsbürgerschaft (2012: 482). In Bremen wurden im vergangenen Jahr 351 binationale Ehen geschlossen (13,4 %), bei denen ein Partner bzw. eine Partnerin Deutsche(r) war (2012: 413). Dabei gab es folgende Konstellationen: Ehefrau mit deutscher Staatsangehörigkeit – Ehemann mit Staatsangehörigkeit aus einem anderen EU-Staat (49) / aus dem restlichen Europa (81) / aus dem nichteuropäischen Ausland (51) = 181 (6,9 % / 2012: 183) Ehemann mit deutscher Staatsangehörigkeit – Ehefrau mit Staatsangehörigkeit aus einem anderen EU-Staat (51) / aus dem restlichen Europa (64) / aus dem nichteuropäischen Ausland (55) = 170 (6,5 % /2012: 230) Die Ehe mit einem deutschen Partner bzw. einer deutschen Partnerin schlossen 2013 in Bremen vor allem Frauen (36) und Männer (68) mit türkischer Staatsangehörigkeit. An zweiter Stelle folgen Frauen mit polnischer (27) und Männer mit britischer (8) Staatsangehörigkeit.
Quelle: Statistisches Landesamt Bremen
Ehegatten- und Familiennachzug 2013
Die Einreise und der Aufenthalt ausländischer Familienangehöriger von Deutschen und in Deutschland lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist seit dem 1. Januar 2005 in den §§ 27 – 36 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug finden Anwendung auf alle ausländischen Familienangehörigen, die weder Unionsbürgerinnen oder –bürger noch Familiengehörige von Unionsbürgerinnen oder –bürgern sind. Insgesamt haben 56.046 Personen, die 2013 nach Deutschland eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg damit die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen leicht um 2,2 %.
Mit 6.966 Aufenthaltserlaubnissen wurden die meisten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen an türkische Staatsangehörige erteilt (2012: 7.332 Aufenthaltserlaubnisse). Dies entspricht einem Anteil von 12,4 %. Weitere Hauptherkunftsländer waren die Russische Föderation (7,3 %), Indien (6,3 %), Kosovo (6,0 %) und die Vereinigten Staaten (5,2 %), die Ukraine (3,8 %), China (3,8 %), Japan (3,0 %), Thailand (2,7 %) und Marokko (2,6 %). Im Jahr 2013 wurden 27.179 Aufenthaltserlaubnisse an nachziehende Ehefrauen erteilt und damit fast die Hälfte aller Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen. In 13.761 Fällen betraf dies ausländische Ehefrauen mit einem deutschen Partner. Rund ein Fünftel der Aufenthaltserlaubnisse wurde an nachziehende Ehemänner erteilt (10.656 Aufenthaltserlaubnisse). Der Großteil davon betraf den Ehegattennachzug zu deutschen Partnerinnen (7.822 Aufenthaltserlaubnisse).
Fast ein Viertel der Aufenthaltserlaubnisse wurde 2013 zum Zweck des Kindernachzugs erteilt (13.290 Aufenthaltserlaubnisse), davon 12.504 an Kinder, die mit oder zu ihren ausländischen Eltern oder einem ausländischen Elternteil nach Deutschland gezogen sind. An einen nachziehenden Elternteil wurden 4.675 Aufenthaltserlaubnisse erteilt (8,3 %). Der Großteil hiervon betraf einen ausländischen sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes (4.651 Aufenthaltserlaubnisse).
Quelle: BAMF-Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2013“
Die Statistiken hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf in Bremen in seinem Infobrief zusammengestellt und veröffentlicht.
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