Zum Equal Pay Day erscheint der neue Ratgeber der ZGF. Zudem findet am 20. März in der Arbeitnehmerkammer Bremen Nord eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema statt.
Ein Tag vor dem Equal Pay Day am 21. März heißt es: „Und raus bist Du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen“. Gleichzeitig ist zu diesem Thema das neue Informationsheft der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) erschienen. Beschäftigte im Minijob haben oft mehr Rechte, als sie meinen – welche Rechte das sind und wie sie sich einfordern lassen, wird darin ausführlich erklärt. Das Heft „Ihre Rechte im Minijob – da ist mehr für Sie drin!“ liegt ab sofort vor der ZGF (Knochenhauerstraße 20-25, 2, Stock) aus, kann auch in größerer Zahl abgeholt werden. Außerdem ist er online zu finden: www.frauen.bremen.de
Langfristig eine Sackgasse
Minijobs und Teilzeitstellen sind für Frauen oft der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach Familienpause. Langfristig sind sie jedoch eine Sackgasse: Minijobberinnen und -jobber werden kaum für betriebliche Weiterbildungen ausgewählt, ihren Anspruch auf Fortzahlung im Urlaub oder Krankheitsfall können sie oft nicht durchsetzen und auch der Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie bei tariflich Beschäftigten wird oft nicht eingehalten. Studien zeigen, dass Minijobs keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind, sondern das Gegenteil: Je länger jemand im Minijob ist, desto weniger ist die früher erworbene Qualifikation wert. „Eine eigenständige Existenzsicherung kann ein Minijob nicht bieten. Für die Rente im Alter kommt auch kaum etwas zusammen. Drei Viertel der Frauen in Minijobs verdienen weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Der Minijob ist eine echte Armutsfalle“, resümiert Bärbel Reimann von der ZGF.
Bei Frauen besonders fatal
Und das kommt bei Frauen besonders fatal zum Tragen – im Land Bremen verdienen Frauen durchschnittlich 26 Prozent weniger als Männer: Das ist EU-weit eine der höchsten Einkommenslücken zwischen den Geschlechtern überhaupt. Weniger Einkommen bedeutet für die Frauen automatisch auch weniger Rente. Bis zum Equal Pay Day am 21. März müssten Frauen weiterarbeiten, um das gleiche Gehalt zu erreichen, das Männer schon am Ende des Vorjahres in der Tasche hatten.
Am Donnerstag, den 20. März um 15:30 wird dazu ausführlich informiert und diskutiert
Zunächst werden Dr. Esther Schröder und Dr. Marion Salot von der Arbeitnehmerkammer Bremen Daten und Fakten zum Schwerpunktthema liefern: Der Minijob als Etikettenschwindel und Antriebsmotor des Niedriglohnsektors. Danach folgt eine Diskussionsrunde mit Dr. Marion Salot, Doris Salziger (Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V.), Bärbel Reimann (ZGF), Tatjana Basow (Initiative EntGELDgerechtigkeit) und Heike Schiffling (1. Vorsitzende Hebammenlandesverband Bremen e.V.). Sie werden von der Landesfrauenbeauftragten Ulrike Hauffe begrüßt und Dr. Esther Schröder moderiert das Gespräch.
Improtheater im Rahmenprogramm
Dazu gibt es ein Rahmenprogramm mit Improtheater und Kaffee und Kuchen. Das Ganze ist eine Kooperationsveranstaltung von der Arbeitnehmerkammer Bremen, dem Bremer Frauenausschuss e.V./Landesfrauenrat Bremen (bfa), der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), dem Business and Professional Women Germany (BPW) Club Bremen-Nord e.V., dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (Landesverband Bremen), dem Hebammenlandesverband Bremen e.V. und ver.di Bezirk Bremen-Niedersachsen (Initiative EntGELDgerechtigkeit)
Bitte anmelden:
Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten bei Rita Teschke, Telefon 0421/36301-978.
Ort: Arbeitnehmerkammer Bremen-Nord, Lindenstr.8
Weitere Aktion zum Equal Pay Day am 21. März ab 11:00 Uhr in der Papenstraße am Ausgang der Lloydpassage.
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Pressemitteilung
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