Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe setzt sich zusammen mit Frauen gegen Gewalt e.V. für eine Reformierung des §177 StGB ein.
Nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt, die wenigsten verurteilt
In Deutschland erlebt jede siebte Frau schwere sexualisierte Gewalt. Nur 85 bis 95 Prozent der Frauen zeigen eine erlebte Vergewaltigung überhaupt an. Die geringe Anzeigebereitschaft von Frauen hat unter anderem mit der geringen Aussicht auf eine Verurteilung des Täters zu tun. Kaum ein Vergewaltiger wird in Deutschland für seine Tat zur Verantwortung genommen. Die erschreckende Verurteilungsquote bestätigt dies: In manchen Bundesländern wird nur jeder 25. Tatverdächtige verurteilt. Die meisten Verfahren führen dabei erst gar nicht zu einem Prozess, sondern werden schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Für einen bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung!
In der deutschen Rechtslage wird der §177 StGB als sehr problematisch gesehen. Das deutsche Strafrecht setzt bei einer Vergewaltigung eine Nötigung des Opfers voraus. Das bedeutet, die sexuelle Handlung muss entweder mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage der Betroffenen erzwungen worden sein. Viele fühlen sich in einer bedrohlichen Situation jedoch ohnmächtig, hilflos und nicht in der Lage, sich körperlich zu wehren. Dies bleibt im §177 StGB unberücksichtigt. Ein ausdrückliches und mehrfaches „Nein!“ reicht nicht aus, wodurch zahlreiche sexuelle Übergriffe strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Die Forderungen:
- alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen
- bedingungsloser Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
- Schaffung eines modernen Sexualstrafrechts
Laut werden, Solidarität zeigen!
Benutz‘ auch du deine Stimme und sende bis zum 16.09.2015 die Postkarte gegen Vergewaltigung des bff zurück an den Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und Frauen gegen Gewalt e.V. Dieser übergibt alle Rücksendungen gesammelt an den Justizminister Herrn Maas.
Mehr Infos unter: frauen-gegen-gewalt
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