Zurück aus der Weihnachtspause fragen wir uns: Was war los in der feministisch relevanten Nachrichtenszene „zwischen den Jahren“? Wir haben für euch nachgeschaut und es ist so einiges zusammengekommen …
Feministinnen in der Bundesregierung
Die Politikberaterin Kristina Lunz (Centre for Feminist Foreign Policy) erklärt im Interview, was unter feministischer Außenpolitik zu verstehen ist und warum sie Vertrauen in die neue Außenministerin Annalena Baerbock hat. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird nun von einer erklärten Feministin, Anne Spiegel, geleitet. Sie führt im Interview aus, welches ihre Vorhaben sind. Als erstes will sie das „Werbungsverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) und das Transsexuellengesetz abschaffen. Eine feministische Einschätzung zur neuen Rechtspolitik der Ampelkoalition gibt der Podcast Justitias Töchter vom Deutschen Juristinnenbund
Schon wieder keine Bundespräsidentin …
Seit Gründung der Bundesrepublik 1949 hatten es immer nur Männer inne: das höchste Amt im Staat. Und das wird auch bis auf Weiteres so bleiben. Im Februar 2022 wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt werden. Einziger aussichtsreicher Kandidat: der bisherige Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier. Die Grünen hatten eigentlich lieber eine Frau aufstellen wollen. Warum es nicht dazu kam, lest ihr hier. Inzwischen hat sich auch die CDU/CSU für Steinmeier ausgesprochen. Damit gilt seine Wahl als sicher.
… aber ein Queerbeauftragter
Staatssekretär beim BMFSFJ Sven Lehmann will „…einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden. … Die neue Bundesregierung wird ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queerpolitik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten.“
So beschloss auch die Innenminister*innenkonferenz genaue Zahlen zu queerfeindlicher Gewalt zu erheben, was bisher nur in Berlin und zuletzt Bremen geschah.
Taliban setzen Kopfgeld auf Richterinnen aus
Frauen, die in Afghanistan als Richterinnen gearbeitet haben, müssen um ihr Leben fürchten. Sechs von ihnen ist die Flucht nach Deutschland gelungen. Der Deutsche Juristinnenbund fordert von der Bundesregierung mehr Hilfe für die verfolgten Frauen.
Eher skurril mutet die Meldung an, dass die Taliban dazu aufrufen, Schaufensterpuppen zu köpfen. Es handele sich bei ihnen um Götzenbilder und das sei unislamisch.
Dafür hat Pakistans Justizkommission zum ersten Mal eine weibliche Richterin für den Obersten Gerichtshof des Landes nominiert. Richterin Ayesha Malik ist bekannt für Urteile gegen frauenfeindliche Straftaten.
Femizid ins europäische Strafregister
Nachdem 2021 eine beispiellos hohe Anzahl von Frauen durch ihre Partner ermordet wurden riefen Oppositionspolitiker*innen in Griechenland dazu auf, „Femizid“ sowohl als Begriff, als auch als eigenständige Straftat ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Als in Frankreich schon am Neujahrstag die Tötungen von drei Frauen gemeldet wurden warfen Aktivist*innen der Regierung „eine skandalöse Untätigkeit“ vor. In Spanien dagegen wird der Rechtsbegriff „geschlechtsspezifische Gewalt“ jetzt erweitert. Seit 2003 bezieht sich der Begriff auf Tötungen, bei denen Opfer und Täter eine Beziehung hatten; ab dem 1. Januar 2022 wird jeder Mord an Frauen und Kindern dazu gerechnet, bei dem das Geschlecht eine Rolle gespielt hat.
Der Genderstern erfüllt den Verfassungsauftrag
Die Stadt Hannover hat vor fast drei Jahren die geschlechterumfassende Sprache in der Verwaltung als eine der ersten Kommunen in Deutschland eingeführt – und ist dafür vielfach angefeindet worden. Nun bestätigt ein Rechtsgutachten der Jura-Professorin Ulrike Lembke von der Humboldt-Universität Berlin: Eine geschlechterinklusive Amts- und Verwaltungssprache – also zum Beispiel durch Verwendung des Genderstar – verwirklicht den Verfassungsauftrag der Gleichbehandlung, der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist. Prof. Lembke kommt zu dem Schluss: „Aus rechtlicher Sicht ist die Verwendung geschlechtergerechter Amtssprache inklusive des Gendersterns (…) für hoheitliches Sprachhandeln und damit die Verwaltung insgesamt im demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar.“
Menstruationsurlaub?
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Menstruationsurlaub, sondern lediglich die Möglichkeit, sich bei schweren Menstruationsbeschwerden arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre ein solcher Urlaub schwer durchzusetzen, obwohl er in einigen asiatischen Ländern schon existiert, und in Italien eine Gesetzesvorlage dazu bereit steht. Nun haben in Spanien einige Verwaltungskreise einen „Flexiurlaub“ eingeführt: die Stadt Girona zum Beispiel bietet jetzt allen Mitarbeiter*innen an, bis zu 8 Stunden Menstruationsurlaub im Monat zu nehmen mit der Bedingung, diese Zeit innerhalb von 3 Monaten nachzuarbeiten. Welches Modell sollte Deutschland nehmen? Schreibt uns Eure Gedanken dazu.
Verhütung: kostenlos
Das gibt es ab dem 1. Januar 2022 in Frankreich für alle 18-25-jährigen Frauen. Das gilt auch für den dazugehörigen Arztbesuch. Für die 15-17-Jährigen waren Verhütungsmittel dort schon seit 2013 frei.
Bremen News
Bremer Frau des Jahres wird vom Arbeitgeber sanktioniert. Ariane Müller wurde vom Bremer Landesfrauenrat als eine von zwölf „Corona-Heldinnen“ als Bremer Frau des Jahres 2021 ausgezeichnet. Unter anderem setzt sie sich als Betriebsrätin am Klinikum Bremen-Mitte für die Belange der Beschäftigten ein. In dem Zusammenhang wurde ihr nun Betrug bei der Abrechnung von Arbeitszeiten vorgeworfen und sie wurde vom Arbeitgeber beurlaubt. Wohl Dank einer Solidaritätskampagne von Unterstützer*innen wurde die Beurlaubung immerhin nach einigen Tagen wieder aufgehoben.
Das hat das Jahr 2021 für Frauen im Land Bremen gebracht. Was im Jahr 2021 im Bundesland Bremen frauenpolitisch erreicht werden konnte, wo es noch Handlungsbedarf gibt und was die Bremerinnen und Bremer in Sachen Gleichstellung bewegte, hat die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) zum Jahresende beispielhaft zusammengefasst.
Förderung von Kinderwunschbehandlung ab Januar in Bremen möglich. Ab dem 1. Januar 2022 gibt es im Bundesland Bremen finanzielle Unterstützung für Kinderwunschbehandlung. Die Förderung erstreckt sich dabei auf die ersten vier Behandlungsversuche und umfasst verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Paare und Ehepaare. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt in Bremen am 1. Januar in Kraft. Dadurch wird neben der finanziellen Förderung durch Krankenkassen eine Förderung durch das Land Bremen und durch den Bund möglich. Näheres, sowie der Link für das Antragsformular, hier. Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gibt es unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Kita für Alleinerziehende im Jobcenter Bremen. Bundesweit bisher einmalig ist das Angebot, das jetzt im Jobcenter Bremen für Alleinerziehende aufgemacht hat. Alleinerziehende, die eine Ausbildung machen wollen – meistens Frauen – können ihre Kinder jetzt in der Jobcenter-Kita betreuen lassen. Das Angebot soll auf weitere Stadtteile ausgeweitet werden. Übrigens: Ab 2022 werden Alleinerziehende bei der Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Er steigt von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2022 gilt der erhöhte Betrag unbefristet.
Herzbeben. So langsam spricht es sich herum, dass die bisher für typisch gehaltenen Symptome für Herzinfarkt nur für die Hälfte der Menschheit gelten, nämlich lediglich für Männer. Frauen zeigen andere typische Symptome. butenunbinnen widmete dem Thema nun ein Special, in dem auch berichtet wird über die Kampagne „Herzbeben“ von Pheline Hanke. Auch wir haben schon über sie berichtet: Sie war unsere FLINTA* der Woche.
Gruppe für Long-Covid Betroffene in Bremen Nord geplant
Eine Covid-19-Erkrankung ist für viele Betroffene nicht mit der akuten Phase abgeschlossen, Spätfolgen können die Gesundheit weiterhin einschränken.
Das Netzwerk Selbsthilfe plant die Gründung einer Selbsthilfegruppe in Bremen Nord, in der sich Betroffene austauschen können. Das erste Treffen ist für den 18. Januar 2022 um 18:30 Uhr in Bremen Nord geplant und es sind noch Plätze frei.
Kontakt: Tel. 0421/ 704581 oder E-Mail: info@netzwerk-selbsthilfe.com Die Teilnahme an den Gruppentreffen ist kostenfrei. Weitere Gruppentreffen dann 14-tägig immer dienstags in den ungeraden Kalenderwochen.
Glenys, Irene
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