Gerade ist der Bremer Vorstoß zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a im Bundesrat gescheitert – und trotz jahrzehntelanger Proteste erlebt der Paragraf 218 im Jahr 2021 seinen 150. Geburtstag. Uns ist nicht nach Feiern zumute. Da stimmen wir mit Terre des Femmes überein und sagen:
Kein Geburtstag für §218 StGB
TERRE DES FEMMES setzt sich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein und startet eine großangelegte Awareness-Kampagne, die darauf aufmerksam macht, dass mit §218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetzesparagraph gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind. Mitmachen ist erwünscht! [wp-svg-icons icon=“bullhorn“ wrap=“span“]
Kürzlich erst, im September 2021, hat der texanische Supreme Court beschlossen, das Abtreibungsrecht zu verschärfen und gestattet nur noch Abbrüche vor der sechsten Schwangerschaftswoche. Ein legaler Abbruch wird damit praktisch unmöglich. Ein ähnliches Bild zeigte sich Ende 2020 in Polen, wo Schwangerschaftsabbrüche nun de facto verboten sind. Beim Bundesrat kämpfte Bremer Senatorin Claudia Bernhard (Siehe Bremen News) gegen den dazugehörigen §219a.
facebook weiß schon längst, dass Instagram jungen Mädchen schadet…
…denn ihre eigenen Untersuchungen beweisen es. Diese hat es allerdings bis jetzt unter Verschluss gehalten – bis Mitarbeiter*innen sie geleakt haben.
Unglaublich: Männer „coachen“ Mädchen beim Hungern
Im Netz gibt es eine ganze Reihe von Gruppen, in denen magersüchtige oder bulimiekranke Mädchen und junge Frauen sich vernetzen und gegenseitig beim Hungern unterstützen. Die Redakteurin einer Schulzeitung hat bei einer Recherche über Anorexie-Gruppen nun herausgefunden, dass fremde Männer sich im Netz als „Coaches“ anbieten und die bereits untergewichtigen Mädchen zum Abnehmen animieren und von ihnen Nacktfotos fordern.
Gabriele-Münter-Preis fällt aus
Bekanntlich sind Künstler bekannter als Künstlerinnen. Auch der Gender-Pay-Gap im Bereich der Bildenden Kunst ist weiterhin enorm. Gegen diese Benachteiligung von Künstlerinnen richtet sich der Gabriele-Münter-Preis. Er wird seit 1994 alle drei Jahre vergeben, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er fördert speziell Künstlerinnen ab 40 Jahren. Doch dieses Jahr gibt es keine Unterstützung mehr vom BMFSFJ, zuletzt geführt von Franziska Giffey. Näheres zu den Hintergründen erfahrt ihr hier.
Don´t Panic
Letzte Woche wurde in Afghanistan der weitergehende Schulbesuch für Mädchen eingestellt und Frauen – auch alleinerziehende und -verdienende Mütter – durften ihre Häuser ohne männliche Begleitung nicht mehr verlassen. Nachdem das afghanische Frauenministerium nun am 16. September in das »Ministerium für Gebet und Führung und die Förderung von Tugenden und Verhinderung von Lastern« umbenannt wurde, munterte Ministeriumssprecher Mawlawi Mohammad Shebani die Bevölkerung auf, nicht in Panik zu geraten. „Unsere Mitarbeiter werden nur dann Zwang anwenden, wenn geduldige Ermahnungen und Aufforderungen nicht wirken“, sagte er.
Panicking already.
Sie ist das Gesicht von MeToo in China
Kaum eine Frau wagt es im Reich der Mitte, wegen sexueller Belästigung an die Öffentlichkeit zu gehen, geschweige denn vor Gericht zu ziehen. Zhou Xiaoxuan, auch bekannt als Xianzi, hat genau das getan und gegen einen bekannten Moderator des Staatsfernsehens, Zhu Jun wegen einem sexuellen Übergriff während ihres Praktikums geklagt. Nachdem das Gericht am 14.9.2021 – nach jahrelangem Verschleppen des Falls – gegen sie entschieden hat, bekräftigte sie öffentlich, dass sie gegen die Ungerechtigkeit in Berufung gehen werde.
TERRE DES FEMMES…
…vergibt schlechte Noten an den deutschen Parteien. Sie zeigen ein „mangelndes Bekenntnis zu konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt“.
TdF veröffentlichte die Antworten der Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU/CSU auf die von TERRE DES FEMMES entwickelten Wahlprüfsteine. PDF: Die_Antworten_der_Parteien_TDF_Wahlprüfsteine_2021
Über den Umgang mit „Frauenhassende Online-Subkulturen“
Die neue Anleitung der Amadeu Antonio Stiftung gibt einen Überblick über die zentralen antifeministischen Narrative rechtsextremer Online-Subkulturen, erklärt antifeministische Memes, und vermittelt Einblicke in die gängigsten Plattformen der Online-Rechtsextremen.
Bremen News
+++ Jetzt anmelden! +++ Online-Fachtagung der ZGF und dem @LfrBremen zu Geschlechtergerechtigkeit im digitalen Wandel am 7. Oktober 2021 von 13.00 – 16.30 Uhr mit anschließendem Empfang im Festsaal der Bürgerschaft: https://t.co/ZdyWOcslPm pic.twitter.com/oLXUuZGmuc
— ZGF Bremen (@zgf_bremen) September 14, 2021
Barbara Lison übernimmt das Amt der Präsidentin des Weltbibliotheksverbands IFLA.
Die Direktorin der Bremer Stadtbücherei wurde bereits 2019 gewählt. Warum sie das Amt laut Satzung erst jetzt übernehmen kann und was sie vorhat, erklärt sie im Interview.
Senatorin Claudia Bernhard fordert Abschaffung von Paragraf 219a Strafgesetzbuch
Das Land Bremen brachte gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen am Freitag (17. September 2021) in den Bundesrat einen Entschließungsantrag ein. Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundregierung erneut aufgefordert, den Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) – Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft – aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Der Paragraf 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen. Ärztinnen und Ärzte müssen über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssen sich darüber online informieren können. Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stehen, sind solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten wichtig. Dieses Recht wird ihnen mit dem Paragrafen 219a nach wie vor verwehrt, deshalb ist die Streichung überfällig. Frauen können ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht im vollen Umfang wahrnehmen.“
Paragraf 219a StGB regelt derzeit, dass Ärztinnen und Ärzte zwar auf ihrer Webseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, aber nicht mit welcher Methode. Wenn Ärztinnen und Ärzte auch über die Methode auf ihrer Webseite informieren, gilt dies laut Paragraf 219a StGB als Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Senatorin Bernhard weiter: „Eine umfassende Aufklärung über einen medizinischen Eingriff ist keine Werbung, sondern Information. Die Wiedereinbringung in den Bundesrat ist ein notwendiger Schritt und muss zur Abschaffung des Paragrafen 219a StGB führen.“
Antrag abgelehnt
Der Bundesrat lehnte den Entschließungsantrag jedoch ab.
Glenys,Irene
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