Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes
Erstmals soll es in Deutschland klare Regeln für die Prostitution geben, um die dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ beschlossen. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitete Gesetzentwurf kann damit ins parlamentarische Verfahren.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner, betont: „Endlich kann das Prostitutionsgewerbe reguliert werden, endlich wird es einen besseren Schutz für Frauen und Männer geben, die in der Prostitution tätig sind. Mit unserem Gesetz werden wir sie vor Gefährdungen ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und vor Gewalt wirksamer schützen und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken“, so Elke Ferner weiter.
Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten. Darunter fallen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution. Künftig muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Erstmals werden auch Verpflichtungen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen.
„Es geht auch darum, gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen durch bessere Überwachungsmöglichkeiten der Behörden zurückzudrängen“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner: „Durch die Erlaubnispflicht und die Zuverlässigkeitsprüfung ist sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell betreiben darf. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Betriebskonzepte, wie Flatrate-Modelle, erhalten keine Erlaubnis und können künftig unterbunden werden.“
Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis zum Verlust der Erlaubnis und empfindliche Bußgelder.
Für die Prostituierten sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vorgesehen. Die Anmeldung gilt für zwei Jahre. Die gesundheitliche Beratung ist nach einem Jahr zu wiederholen.
Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren muss allerdings die Anmeldung schon nach einem Jahr verlängert werden. Dazu ist eine halbjährliche Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung notwendig. Sie erhalten dadurch umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten und über vorhandene Unterstützungsangebote.
Elke Ferner: „Manche Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter haben aus freien Stücken diesen Beruf gewählt. Sie wollen und können die Spielregeln selbst gestalten. Das ist grundsätzlich zu respektieren. Viele andere arbeiten aber nicht freiwillig in der Prostitution und sind nicht in der Position, sich gegen Bordellbetreiber und Kunden durchzusetzen. Deshalb steht im Gesetz der Schutzgedanke im Vordergrund. Schutz heißt: umfassende Aufklärung und Beratung. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.“
Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken, gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern.
Für die Umsetzung der Regelungen wird den Bundesländern ausreichend Zeit eingeräumt. Das Gesetz soll erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Christian Schatz meint
Wenn sich die Nebel gelegt haben, wird man feststellen, dass sich für die Freier nicht sehr viel geändert hat. Die Herren werden zwar nicht mehr in der Wohnungsprostitution zu finden sein, weil die auf Grund der Vorschriften massiv zurückgehen wird, stattdessen werden sie sich in den Großbordellen vergnügen und höchst wahrscheinlich auch mit denselben Ladies, die sie gezwungen haben GV mit Service anzubieten. Natürlich werden die Damen zu Anfang darauf hinweisen, dass eine strikte Kondompflicht besteht. Worauf die Prostituierer entgegnen werden, dass dann die Leistung weniger wert ist und sie nicht bereit sind den geforderten Betrag zu zahlen. Die davon betroffenen Prostituierten werden sich das überlegen und die für ihre Finanzen beste Lösung ins Auge fassen.
Es bestehen wohl keine Zweifel, dass das neue Prostitutionsgesetz mit dem wir beschert werden Teamwork von Referenten des Ministeriums und der Großbordelllobby ist und die Fans des schwedischen Sexkaufverbots dabei keine Rolle spielten. Aber was kann man von Menschen – und hier vor allem Frauen -erwarten die nur eines in ihrem Leben kennen, nämlich ein in der Realität nicht durchsetzbares Sexkaufverbot. Die auf einem so hohen moralischen Ross sitzen und so verblendet sind, dass ihnen nicht bewusst wird, dass sie eine Mitschuld haben, wenn irgendwo in Deutschland eine Prostituierte von ihrem Freier vergewaltigt oder zu Handlungen gezwungen wird, die ein normaler Bürger ablehnt und das nicht nur heute, morgen und übermorgen, sondern so lange es kein Prostituiertenschutzgesetz gibt das den Namen auch verdient..