Der Senat hat am 25.Oktober 2016 ein Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen beschlossen. Das Konzept beschreibt Grundlagen, Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Gewalt in Flüchtlingseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven zu verhindern, und den Umgang mit Gewaltvorkommnissen verbindlich zu verabreden. Im Fokus steht Gewalt gegen Kinder sowie geschlechtsbezogene Gewalt gegen Mädchen und Frauen und Personengruppen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität von Gewalt und Übergriffen in Unterkünften in besonderer Weise bedroht sind sowie behinderte oder beeinträchtigte Menschen. Das 18-seitige Konzept, das den Titel „In Bremen zuhause“ trägt, beschreibt Anforderungen und Vereinbarungen für alle Flüchtlingsunterkünfte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, die die Träger von Einrichtungen zu erfüllen haben. Für die Unterkünfte der Stadt Bremerhaven stellt das Konzept eine Empfehlung dar. Bis Ende 2017 sollen die Vorgaben des Konzepts erfüllt sein.
Repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit von geflüchteten Frauen, Kinder oder LBGT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) in Bremer Flüchtlingsunterkünften gibt es nicht. Deren höhere Gewaltbetroffenheit und besondere Gefährdung sind aber aus vorhandenen Studien ableitbar und durch Berichte aus der Praxis bestätigt. Das Gewaltschutzkonzept ist Teil des im Januar vom Senat beschlossenen Integrationskonzepts und wurde von der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) gemeinsam mit den Ressorts Soziales und Integration sowie Inneres verfasst.
Im Einzelnen sieht das Konzept für Notunterkünfte, Erstaufnahmestellen und Übergangswohnheime vor, dass es getrennte und möglichst abschließbare Schlafräume für allein geflüchtete Männer und Frauen sowie grundsätzlich getrennte und abschließbare Sanitäranlagen gibt. Schwangere und alleinstehende Frauen sowie Frauen mit Kindern sollen besonders geschützt werden und es muss Rückzugsbereiche für Frauen und Mädchen geben. Für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität Übergriffe erleben, soll es mittelfristig eine eigene Wohngruppe geben, ebenso wie eine Einrichtung für traumatisierte Frauen und Mädchen. Für das Personal in den Unterkünften sind Schulungen für Gewaltschutz, Prävention und den Umgang mit Gewaltvorkommnissen vorgesehen. Alle Beschäftigten und auch Ehrenamtliche, die in Einrichtungen mit Kindern zu tun haben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, Sicherheitsdienste werden geprüft. Hier sollen gemischtgeschlechtliche Teams eingesetzt werden, in Wohnbereichen von Frauen weibliche Sicherheitskräfte. Damit Bewohnerinnen und Bewohnern ein vertrauliches Gespräch möglich ist, soll auch das Betreuungspersonal in Einrichtungen gemischtgeschlechtlich sein. Für Gespräche sollen Sprachmittler/innen oder Dolmetscher/innen zur Verfügung stehen.
Für den Umgang mit Gewaltvorkommnissen sieht das Konzept klare Verfahren und Verantwortlichkeiten vor. Hier greift das bestehende Schutz- und Hilfesystem, Notfallpläne legen Verfahren und Zuständigkeiten fest. Bei Gewalt in nahen Beziehungen kann die Polizei die gewalttätige Person aus der Unterkunft verweisen. Bei belasteten oder krisenhaft zugespitzten Situationen in Familien kommen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zum Tragen. Gewaltvorkommnisse werden der Behörde gemeldet und dokumentiert. Zudem ist eine betreiberunabhängige, neutrale Beschwerdemöglichkeit für Flüchtlinge vorgesehen.
„In der Erstellung des Konzepts haben wir mit den Trägern gesprochen und von ihnen erfahren, wo die besonderen Schwierigkeiten liegen. Auch in der weiteren Erstellung des Konzepts waren sie einbezogen. Sie kennen sich mit der Führung von Flüchtlingseinrichtungen aus und bemühen sich um Gewaltschutz soweit es die Bedingungen zulassen“, so Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe. “ Das Konzept setzt nun verbindliche Standards zum Gewaltschutz und beschreibt detailliert die Rahmenbedingungen, die für eine größtmögliche Sicherheit gegeben sein müssen, räumlich wie personell. Diese Selbstverpflichtung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ermöglichen den Trägern eine klare Orientierung. Die Menschen in den Flüchtlingseinrichtungen stehen oft unter großem Druck. Der entsteht durch die gemachten Erfahrungen auf der Flucht, aber auch durch die beengten Verhältnisse in den Einrichtungen. Hier sind Privatsphäre und damit Beruhigung oft nicht möglich. Gerade für Frauen und Mädchen, die auf der Flucht Schlimmes erlebt haben, können diese Zustände unerträglich werden. Gut, dass das Konzept nun Verbindlichkeiten zu ihrem Schutz vorgibt.“
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, erklärt: „Die meisten Flüchtlinge leben in einer Ausnahmesituation, ihr ganzes Leben ist aus den Angeln gehoben – das schafft Verunsicherung, Angst und gelegentlich auch Wut. Aggressionen, die sich auch in Gewalt entladen können, dürfen wir nicht ignorieren. Das Konzept kann einen verbindlichen Rahmen setzen, der gezielt Situationen minimiert, in denen sich Aggressionen entladen, und der dann Vorgaben für schnelles und effektives Handeln bereithält. Es ist gut, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterkünften mit den klaren Vorgaben des Konzepts ein Stück weit entlastet werden.“ „Das Konzept wird deutlich dazu beitragen, die Sicherheit und den Schutz der Menschen in den Flüchtlingseinrichtungen zu erhöhen“, so Innensenator Ulrich Mäurer. „Die Betreiber der Unterkünfte wünschen sich polizeiliche Präsenz und setzen auf deren vermittelnde und damit beruhigende Funktion. Das vom Konzept festgeschriebene Miteinander aller Beteiligten in Krisensituationen stärkt noch einmal die Position der Polizistinnen und Polizisten innerhalb der Einrichtungen und trägt damit zu sicheren Rahmenbedingungen bei.“
Schreibe einen Kommentar