Dorothea Christiane Erxleben war eine Vorreiterin in Sachen Frauen und Studium: Sie war die erste Frau, die das Fach Medizin studieren durfte. Sie war die erste Ärztin, noch lange bevor Frauen überhaupt an Universitäten zugelassen wurden. Schon früh hatte sie ihren Vater zu Patient*innen begleitet und in seiner Praxis gearbeitet, die sie nach seinem Tod übernahm. Sie hat sich in einem vollständig von Männern dominierten Berufsfeld Anerkennung erkämpft. Hierzu benötigte sie sogar die Erlaubnis des Königs.
Ihr Leben und Schaffen
Am 13. November 1715 wurde Dorothea Christiane Leporin, als Tochter eines Arztes, in Sachsen-Anhalt geboren. Ihr Vater unterrichtete sie und ihren Bruder in Naturwissenschaften, praktischer und theoretischer Medizin. Gemeinsam wollten beide promovieren, was Dorothea Christiane jedoch trotz ihres bereits erlangten Wissens nicht erlaubt war. 1740 setzte sie sich gegen die gängigen Vorurteile zur Wehr und verfasst die Schrift: „Gründliche Untersuchung der Ursache, die das weibliche Geschlecht vom Studieren abhält“. Mit der Hilfe ihres Vaters hatte sie es geschafft: der preußische König Friedrich der Große wies die Universität Halle dazu an, sie zur Promotion zuzulassen.
Aus privaten und familiären Gründen nahm sie dieses Recht noch nicht in Anspruch. Vorerst heiratete sie den Diakon Johann Christian Erxleben. Dieser war verwitwet und brachte aus erster Ehe fünf kleine Kinder mit. Zusätzlich übernahm sie ab 1747 die Praxis ihres Vaters.
Doch eine Patientin starb während sie bei Dorothea Christiane in Behandlung war, woraufhin sie von anderen Ärzten angezeigt wurde. Das war auch der Grund, weswegen sie sich nach der Geburt ihres vierten eigenen Kindes entschloss, zu promovieren. Die Dissertation reichte sie im Januar 1754 ein. Das Promotionsexamen legte sie erfolgreich ab. Ärzt*innen haben die Pflicht schnell, sicher und angenehm zu heilen. Von den drei Pflichten war ihr die Sicherheit am wichtigsten.
Zulassung von Frauen zum Studium
In Deutschland wurden zur Staatsprüfung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie am 20. April 1899 erstmals Frauen zugelassen. Sie wurden rückwirkend für das Wintersemester 1899/1990 immatrikuliert. Doch das galt nur für die zum Großherzogtum Baden gehörenden Universitäten in Freiburg und Heidelberg.
Die Schweiz war Deutschland weit voraus. Die ersten Gasthörerinnen gab es bereits 1840. Die erste zur Promotion zugelassene Frau war Nadeschda Suslowa, sie stellte ihren Antrag 1867 und wurde rückwirkend immatrikuliert.
Dorothea Christiane Erxleben stirbt acht Jahre nach ihrem Abschlussexamen im Jahr 1762. Heute erinnert man sich an sie als eine der wichtigsten Vorkämpferinnen für die Zulassung von Frauen zum Studium. In mehreren Städten sind Straßen, Gebäude oder Programme nach ihr benannt. Sie ist eine inspirierende Frau, die sich in einem für Frauen völlig neuen Bereich behaupten könnte. Zusätzlich zu ihren neun Kindern, um die sie sich kümmerte, arbeitete sie in ihrer eigenen Praxis als erste promovierte Ärztin. Da sie dieselbe Bildung genoss wie ihr Bruder gab es für sie keinen Grund, nicht auch den selben Anspruch auf ein Studium zu haben.
Alina Diefenbach
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