Männer zahlen keinen Unterhalt für ihre Kinder und alleinerziehende Frauen werden dafür bestraft.
So könnte frau die aktuellen Sparmaßnahmen der Regierung beim Unterhaltsvorschuss kurz und knackig zusammenfassen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat vor, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu beschränken. Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass Alleinerziehende – die zum weit überwiegenden Teil Frauen* sind – bei einem zahlungsunwilligen oder -unfähigen zweiten Elternteil ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes Unterhaltsvorschuss vom Staat gewährt bekommen können. Die geplante Änderung sieht nun vor, diesen Anspruch mit dem 16. Lebensjahr des Kindes zu streichen. Auch eine versprochene Entlastung beim Kindergeld, das derzeit vollständig auf den Vorschuss angerechnet wird, wird nicht umgesetzt.
Fehlende Rückzahlung der Vorschüsse
Hintergrund der Sparmaßnahmen ist die auffallend große Lücke zwischen ausgezahltem Unterhaltsvorschuss und der Eintreibung dieser Vorauszahlungen bei den säumigen Vätern beziehungsweise dem zweiten Elternteil. Im Jahr 2025 holten sich die Behörden bundesweit nur 18 Prozent der gezahlten Vorschüsse zurück. Bremen lag im Vergleich mit nur 12 Prozent Rückgriffquote deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Gründe für diese niedrigen Zahlen – und damit für die große Differenz zwischen Auszahlung und Rückgriff – sind vielfältig. Oft scheitert es jedoch an der Zahlungsfähigkeit, fehlendem Personal in den Behörden oder an vielfältigen Tricks, um die Rückzahlung zu umgehen. Dazu zählt beispielsweise eine künstliche Kleinrechnung des Vermögens, um weniger oder gar nicht bezahlen zu müssen.
Gute Nachrichten aus Bremen
Erfreulichere Neuigkeiten zum Thema Unterhaltsvorschuss kamen letzte Woche aus Bremen. Dort fand am Montag, den 6. Juli eine mündliche Verhandlung zum Thema Unterhaltsvorschuss vor dem Verwaltungsgericht statt. Geklagt hatten mehrere Solo-Mütter auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder durch die Stadt Bremen. Das Gericht gab den Klägerinnen Recht und verurteilte die Stadt zur Zahlung des beantragten Unterhaltsvorschusses.

Wie ist die (Rechts-)Lage?
Solo-Mutterschaft steht für die Entscheidung von Frauen*, ein Kind ohne Partner*in zu bekommen, meist mittels (anonymer) Samenspende.
Grundsätzlich haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen (regelmäßigen) Unterhalt des anderen Elternteils bekommen, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Staat. Kinder von Solo-Müttern haben rechtlich gesehen mit der Mutter „nur“ einen Elternteil, das heißt, es existiert überhaupt kein rechtlicher Vater und somit kein unterhaltspflichtiger zweiter Elternteil. Diese Regelung ist einer der Gründe, die dafür sorgen, dass Kinder von Solo-Müttern bisher keinen Unterhaltsvorschuss vom Staat erhielten. Ein zweiter Punkt, an dem der Unterhaltsvorschuss für Kinder von Solo-Müttern oft scheitert, ist die sogenannte Mitwirkungspflicht zur Vaterschaftsfeststellung.
Woran es oft scheitert
Für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist es unter anderem notwendig, dass die Mutter des Kindes alle notwendigen Informationen über den (mutmaßlichen) Vater des Kindes preisgibt. Dieser kann dann später vom Staat für die Kosten zur Kasse gebeten werden, die dieser vorgestreckt hat. Die Mitwirkungsverpflichtung der Mutter hatte auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil im Jahr 2013 betont, auf das sich wiederholt in solchen Verfahren gestützt wurde und wird.
Mitwirkung verweigert?
Bizarr wird die bisherige Mitwirkungspflicht an folgendem Punkt: Im Falle eines One-Night-Standes, der zu einer Schwangerschaft führt, können die notwendigen Informationen manchmal lediglich aus einer Beschreibung der Person oder einem Vornamen bestehen, der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist in einem solchen Fall dennoch nicht ausgeschlossen. Bei einer anonymen Samenspende hingegen, bei der die Informationen über den Spender nicht einfach herausgegeben werden dürfen, wurde Solo-Müttern bisher vorgeworfen, sie hätten bei der Vaterschaftsfeststellung nicht oder nicht ausreichend mitgewirkt. Unter anderem aus diesem Grund wurden die Anträge auf Unterhaltsvorschuss für Kinder von Solo-Müttern bisher abgelehnt.

Das Samenspenderregister
Wichtig ist, zu betonen, dass es seit der Einführung des Samenspenderregisters im Jahr 2018 zwar praktisch keine anonymen Samenspenden mehr gibt, der Gesetzgeber jedoch ausgeschlossen hat, dass Spender für Unterhaltsforderungen jemals herangezogen werden können beziehungsweise dürfen. Es gibt lediglich einen Auskunftsanspruch über die Identität des Spenders für das gezeugte Kind. Dieses kann den Antrag auf Auskunft ab dem 16. Geburtstag selbst stellen oder vorher durch die gesetzlichen Vertreter*innen stellen lassen. Sonstige mögliche Ansprüche (sorge-, unterhalts- oder erbrechtlicher Natur) gegen den Samenspender sind ausgeschlossen.
Zwischen Verbot und Verpflichtung
Wir sehen also, dass selbst wenn die Mütter im Namen ihrer Kinder einen Antrag auf Auskunft über den Erzeuger gestellt und die personenbezogenen Daten bekommen hätten, sie diese aber überhaupt nicht verwenden dürften, um ihrer Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsfeststellung nachzukommen. Und selbst wenn sie diese Angaben weitergegeben hätten, dürfte der Staat diese Informationen wiederum nicht verwenden, weil die Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen für Samenspender ja absichtlich ausgeschlossen wurde.
Das Urteil
Diese Situation wurde durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen am 6. Juli 2026 nun anerkannt. Die Fälle von Solo-Müttern, in denen rechtlich kein unterhaltspflichtiger Elternteil existiert, sind nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen der Erzeuger zum Beispiel bekannt, aber absichtlich verschwiegen wird. Kindern von Solo-Müttern steht nach Ansicht des Gerichts daher ebenso ein Unterhaltsvorschuss zu.
Die genaue Urteilsbegründung wird es erst in den kommenden Wochen geben. Auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Stadt noch Berufung einlegen kann. Möglich ist auch der sofortige Gang zum Bundesverwaltungsgericht mittels einer Sprungrevision.
Ann-Sophie



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