Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des vierten Investitionsprogramms
Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Da noch nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung stehen, treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Kita-Ausbau weiter voran.“
2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit kann der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.
„Neben einem bedarfsgerechten Angebot ist jedoch auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen. Mit dem vierten Investitionsprogramm fördern wir deshalb auch die Qualität der Kindertagesbetreuung. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Meilenstein“, so Manuela Schwesig
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Ihr Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm leistet dafür schon jetzt einen wichtigen Beitrag.
Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.
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