Die Frauenquote in Deutschland ist seit 2015 durch verschiedene Gesetze festgesetzt. Es soll in der Privatwirtschaft, aber auch in den Bundesbehörden ein bestimmter Frauenanteil bestehen, um eine Verringerung der Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen. Und das Ziel ist auch schon zu einem gewissen Teil erreicht.
Am 01.05.2015 wurde das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ erlassen, kurz FüPoG. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Seit dem Erlass des Gesetzes sind nun fast 4 Jahre vergangen. Was hat das Gesetz tatsächlich bewirkt? Hat es die positiven Auswirkungen für die Frauen, die prognostiziert wurden?
Das Gesetz für die Privatwirtschaft basiert auf zwei Säulen. Erstens die feste Quote von 30% für das unterrepräsentierte Geschlecht. Zweitens die Zielgrößenverpflichtung, was bedeutet, dass die Unternehmen sich eigene Zielgrößen setzen zur Erhöhung des Frauenanteils. Diese Regelung betrifft in Deutschland ca. 100 Unternehmen.
Die Frauenquote wurde bisher in den betroffenen Unternehmen in der Privatwirtschaft erreicht, jedoch bezieht sich das Gesetz nur auf große Unternehmen. Es gibt einige Statistiken, die das bisher Erzielte verdeutlichen. Allerdings sind die kleineren Unternehmen in Deutschland nicht von der Frauenquote betroffen. Es ist also fraglich, ob die Frauenquote tatsächlich so große Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, wie anfangs prognostiziert wurde.
BGleiG und BGremBG – zwei veränderte Gesetze
Jedoch gibt es noch weitere Aspekte der Frauenquote. Denn es gibt das FüPoG in der Privatwirtschaft, aber auch Vorgaben für die Bundesbehörden in Deutschland. Der Anteil von Frauen und Männern in Gremien des Bundes muss seit 2018 jeweils 50 % betragen. Gesetzlich festgelegt ist es durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) und das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Die Behörden haben sich damit deutlich höhere Ziele in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter gesetzt.
Bei diesen beiden Gesetzen geht es zunächst einmal darum, dass die Personalstruktur der Behörden fortschrittlicher wird. Denn es gibt noch einige Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Außerdem geht es um die Gleichstellung in den leitenden Positionen, denn der Anteil der Frauen in diesen Positionen stagniert seit ein paar Jahren. Und wichtig sind auch die Aufstiegs- und Einstellungschancen in der Bundesverwaltung.
Es gibt also mittlerweile drei relevante Gesetzestexte, die zu einem steigenden Frauenanteil in der Privatwirtschaft und auch in den Bundesbehörden beitragen sollen. Ob jedoch auf Dauer die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verringert werden können, wird sich noch zeigen.
Annika Bley
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