Inhaltswarnung: Suizid
Heute am 10. September ist weltweiter Suizidpräventionstag. Nicht nur medial stieg die Aufmerksamkeit zum Thema mentale Gesundheit, auch im Bundestag wird über ein Gesetz zur Suizidprävention debattiert.
Welttag der Suizidprävention
Seit 2003 gibt es am 10. September den Welttag der Suizidprävention, welcher durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die International Association for Suicide Prevention (IASP) ausgerufen wurde. Dieser Tag soll auf die hohen Selbstmordraten aufmerksam machen und zum gemeinsamen Handeln anregen. Außerdem soll der 10. September ein Tag des Gedenkens sein.
Anfang diesen Jahres hat das Statistische Bundesamt im Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) veröffentlicht, dass die Zahl der Selbstmorde von 2022 auf 2023 um 1,8 Prozent weiter angestiegen ist. In etwa haben 7500 Männer und 2800 Frauen Suizid begangen. Da die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ausschließlich zwischen den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ unterscheidet, können keine Angaben zu Personen gemacht werden, die sich dem binären System nicht zuordnen. Auf der offiziellen Seite des Bundestages heißt es zudem, dass die Suizidversuche auf 100.000 jährlich geschätzt werden. Die ansteigenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit dieser Thematik.
Das Thema mentale Gesundheit hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die eigene Psyche ist kein Geheimnis mehr. Viele versuchen darüber zu sprechen, suchen sich therapeutische Unterstützung oder teilen ihre Erfahrungen im Internet.

Suizidpräventionsgesetz
Auch die Bremer Bundestagsabgeordnete der Partei Bündnis 90/Die Grünen Dr. Kirsten Kappert-Gonther macht sich in ihrer Politik für physische und psychische Gesundheit stark, sowie für Feminismus und Drogen- und Suchtpolitik.
Auf ihrem Instagram schreibt sie:
„Wir brauchen endlich ein Suizidpräventionsgesetz, denn Suizidprävention rettet Leben!“ (Instagram-Beitrag vom 09.09.2025)
Das hier genannte Suizidpräventionsgesetz kurz (SuizidPrävG-E) ist ein vorläufiger Gesetzesentwurf („Referentenentwurf“) aus dem Jahr 2024. Durch dieses Gesetz sollen die steigenden Zahlen der Suizide durch gezielte Maßnahmen gesenkt werden. Unterstützen sollen dabei Informationen, Aufklärung, Forschung und entsprechende Vernetzung. Das Gesetz zur Suizidprävention soll bewirken, dass bereits bestehende Hilfesysteme weiterhin finanziell abgesichert sind. So können Maßnahmen dauerhaft bestehen bleiben. Der Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ist bislang noch unklar.
Auch über die Situation von Angehörigen Suizidgefährdeter soll mehr Aufklärung stattfinden: Wie kann man selbst eine Person unterstützen, die mit suizidalen Gedanken oder anderen psychischen Erkrankungen kämpft?
Die zentrale Botschaft: Alleine ist man nie, auch wenn es sich so anfühlt. Es gibt Hilfe!
Ihr seid nicht alleine:
Telefonseelsorge: rund um die Uhr + zusätzliche anonyme und kostenlose Chatfunktion:
- 0800/1110111 oder 0800/1110222
- online.telefonseelsorge.de
Sozialpsychiatrischer Dienst und Kriseninterventionsdienst (KID):
- +49 421 800 582 33
- Montag bis Freitag: 17:00 bis 23:00 Uhr
- Wochenende und Feiertage: 8:30 – 17 Uhr
Psychiatrische Behandlungszentren in Bremen:
- Nord: Tel. +49 421 660 612 34
- Süd: Tel. +49 421 22 21 30
- Mitte: Tel. +49 21 800 582 10
- West: Tel. +49 421 22 21 410
- Ost: Tel. +49 421 408 1850
Lana C.



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