
Unter dem Titel „Wie geht es weiter mit den Antidiskriminierungsstrukturen im Land Bremen?“ hat die Arbeitnehmerkammer am 3. März zusammen mit dem Netzwerk gegen Diskriminierung eine Veranstaltung organisiert. Expertinnen hielten thematisch passende Vorträge und eine Podiumsdiskussion mit Fraktionsmitgliedern der regierenden Parteien in Bremen geführt. Die eingeladenen Expertinnen waren Nathalie Schlenzka, die Referatsleiterin Forschung und Vernetzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Eren Ünsal, von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung in Berlin und Eva Andrades, die Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland. Teil der Podiumsdiskussion waren Eva Andrades, Dr. Nina Guérin von der LADS in Baden-Württemberg, Sofia Leonidakis, die Fraktionsvorsitzende der Linken, Dr. Emanuel Herold, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen und Ute Reimers-Bruns, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD.
Was ist eine Landesantidiskriminierungsstelle (LADS)?
Durch eine Landesantidiskriminierungsstelle kann ein Bundesland anerkennen, dass Diskriminierung ein Problem darstellt und es ein Interesse daran hat, Betroffene zu unterstützen. Sie kann dabei selbst als Beratungsstelle für Betroffene fungieren, oder als Erstanlaufstelle. Dazu koordiniert und unterstützt sie bereits vorhandenes Engagement. Sie kann Betroffene auf andere Organisationen und Anlaufstellen verweisen. So versucht eine LADS strukturell antidiskriminierende Maßnahmen und Veränderungen zu erreichen – und darauf hinzuwirken, dass diskriminierende Strukturen abgebaut werden. Dabei stellt sie eine Schnittstelle zwischen Bund und Land dar, sowie zivilem und politischen Engagement. Sie kann zum Beispiel die Bedürfnisse der Organisationen und Betroffenen in diesem Bereich eindeutiger in die Politik spiegeln und ihnen dadurch bei Bedarf mehr finanzielle Mittel beschaffen.
Wozu braucht man eine LADS?
Wie in den Vorträgen betont wird, geht Antidiskriminierung immer mehr zurück und es gibt wieder vermehrt Hass und Hetze. Daher ist es sehr wichtig, solche Strukturen auszubauen oder zumindest zu erhalten. Diskriminierung ist ein strukturelles Problem und benötigt somit eine strukturelle Antwort. Antidiskriminierung ist ein Grundrecht, es ist im Grundgesetz, EU-Recht und in der internationalen Konvention verankert. Antidiskriminierung ist nicht nur Aufgabe des Bundes, sondern liegt auch in Landesverantwortung. Denn wenn Diskriminierung vom staatlichen Apparat ausgeht, gibt es dafür keine Kontrollen. Gerade deswegen sind die Bundesländer so wichtig. Antidiskriminierungsstrukturen stärken das Vertrauen in den Staat und wahren Menschenrechte. Gleichzeitig können sie auch als Standortfaktor gesehen werden, denn aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels und demografischen Wandels sind viele Branchen auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.
Aktuelle Antidiskriminierungsstrukturen brauchen Verankerung, denn ohne Koordination kann es zu einer Fragmentierung kommen und ohne Institution droht eine Konjunkturabhängigkeit. Eine LADS kann helfen, Praxiswissen in Reformen zu übersetzen. Sie kann Einzelfälle nutzen, um Systemveränderungen herbeizuführen. Damit ist sie nicht nur eine Anlaufstelle für die Bürger*innen des Landes, sondern gibt auch unabhängigen Beratungsstellen einen Mehrwert. Sie sorgt für mehr institutionelle Anbindung und finanzielle Stabilität, da sie dem Engagement eine offizielle Stimme bietet. Ziel ist ein kohärentes Zusammenwirken von Bund, Land und Zivilgesellschaft.
Wie ist die Situation in Bremen und wie geht es weiter?
Bremen hat die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle bereits 2022 beschlossen. Die Leitung der Stelle wurde schon zwei Mal ausgeschrieben, aber bis heute nicht besetzt. Sie bleibt unbesetzt aufgrund einer Konkurrentenklage, einer Gesetzesänderung, sowie eines Gerichtsverfahrens und dem Rückzug einer Bewerberin aus persönlichen Gründen. In den letzten zwei Jahren ist in dem Vorhaben nichts Neues passiert. Das neu gegründete Bündnis für die sofortige Einrichtung der LADS in Bremen, das Netzwerk gegen Diskriminierung sowie die Arbeitnehmerkammer haben mit dieser Veranstaltung neue Aktualität in die Debatte gebracht.
Die wohl wichtigsten Erkenntnisse der Podiumsdiskussion sind die Neuausschreibung der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle und die Zusage, dass ebenfalls ein Landesantidiskriminierungsgesetz erlassen werden soll. Die LADS-Leitung soll noch dieses Jahr besetzt werden, bevor im nächsten Jahr Bremische Bürgerschaftswahlen stattfinden. Es wurde betont, dass eine baldige zuverlässige Besetzung der Stelle auch wichtig ist, um ihr eine gewisse Glaubwürdigkeit zu verleihen. Ein weiteres erfolgloses Auswahlverfahren könnte vorhandenen lokalen Akteuren vermitteln, dass Bremen doch kein Interesse daran hat, die Stelle wirklich zu besetzen. Dies würde nicht nur ein negatives Licht auf die Regierung werfen, die damit ihr Vorhaben und Wahlversprechen nicht zuverlässig ausführen konnte, sondern stellt auch einen großen Verlust für die Bremer Antidiskriminierungsstruktur dar.
Lilja Ziemann



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