„Ungewollt schwangere Frauen müssen sich über den Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ Das fordert pro familia in ihrem jüngsten Statement zum Prozess gegen Kristina Hänel am 24. November 2017.
Der Ärztin Kristina Hänel wird vorgeworfen, gegen den §219a StGB zu verstoßen: Angeblich betreibe sie „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Aus diesem Grund hält sie auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor.
Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:
Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung angesehen werden. Der Strafrechtler Prof. Dr. Cornelius Nestler kam bereits 2005 in seiner Stellungnahme für pro familia zu dem Schluss, ein Gesetz, das derartige Informationen unter Strafe stelle, könne nicht verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 erklärt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“
Druck auf Ärztinnen und Ärzte
Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.
Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“.
Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten.
Die Forderungen von pro familia
Aus Sicht von pro familia ist es dringend notwendig, umfassende, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, über die regionale Versorgung und über die verwendeten Methoden zur Verfügung zu stellen. In Frankreich beispielsweise informiert eine vom Gesundheitsministerium betriebene Homepage ausführlich zum Schwangerschaftsabbruch (www.ivg.social-sante.gouv.fr). In der Schweiz, in der analog zu Deutschland der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straflos ist, sind die Kantone per Gesetz verpflichtet, lokale Praxen und Spitäler zu benennen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
pro familia fordert vom Gesetzgeber, zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben. „Ärzt*innen, die einen straflosen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Frauen und Männer müssen Ärzt*innen frei wählen und sich medizinisch und sachlich richtig zum Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ betont Davina Höblich, Vorsitzende des profamilia Bundesverbands.
pro familia
https://www.facebook.com/Change.orgDeutschland/videos/1687119127986862/?hc_ref=ARTQUCn65QoU4g9q5cEsh-KitWSSSfal1sy4FBCxk80vtJlhVerIVD5SEfMpfkiE08c
Markus Michael WOLF meint
Nur der Vollständigkeit halber will ich „darlegen und beweisen“, dass Abtreibungen nicht gegen den christlichen Glauben, NICHT gegen das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ verstossen.
Ich tue das natürlich nicht, um jemanden zum christlichen Glauben zu bekehren, im Gegenteil.
Ich will beweisen, wes Geistes Kind die selbsternannten „LebensschützerInnen“ sind.
1.
Die Katholische Kirche behauptet, ab Verschmelzung der Samen- mit der Eizelle sei ein „Mensch“ vorhanden und wer diesen „Menschen“ vor der Geburt aus dem Uterus entfernt, sprich abtreibt, begehe „Mord im Mutterleib“. –
Korrektur:
Das kann nicht sein, denn als Moses dem Volk Israel die Zehn Gebote zur Kenntnis brachte, war die Existenz der weiblichen Eizelle unbekannt.
Allein schon deshalb kann man nicht sagen, ab Zeugung sei ein „Mensch“ existent, der nicht abgetrieben werden dürfe.
Weiter kann das nicht stimmen, weil Gott, sofern es ihn gibt, der schlimmste Kindermörder, der schlimmste „Abtreiber“ wäre, denn 50% der befruchteten Eier können sich nicht im Uterus einnisten, sog. „Spontanaborte“
2.
Bitte lesen Sie das 2. Buch Mose 21-25.
Da wird der Fall geschildert, wenn Männer raufen und dadurch wird eine Frau gestoßen, so dass ihr die „Frucht abgeht“, so soll der Schuldige an den „Ehe“mann der Frau eine „Geldstrafe“ zahlen.
Korrektur:
Es wird von „Frucht“ statt „Mensch“ und von „abgehen“, „Abgang“ statt „töten“ gesprochen und der Schuldige wird nicht als „Mörder“ stigmatisiert und hingerichtet, sondern muss eine Geldstrafe zahlen.
Damit ist bewiesen, dass Abtreibung zu alttestamentarischen Zeiten schlimmstenfalls als „lässliche Sünde“, nicht als „Todsünde“ angesehn wurde.
3.
Jesus lebte und wirkte in einer römischen Provinz.
Im Alten Rom und seinen Provinzen waren Abtreibungen an der Tagesordnung.
WENN Jesus GEGEN Abtreibung WÄRE, dann HÄTTE er in der „Bergpredigt“ Abtreibungen verboten.
Hat Jesus aber nicht, so dass gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Ich könnte noch viel mehr dazu schreiben, will aber erst mal hier schließen.
Ich bitte alle, die nicht der Meinung sind, dass Abtreibungen mit dem christlichen Glauben vereinbar sind, mir zu widersprechen, mich mit einer vernichtenden Kritik zu belegen.
Markus Michael WOLF meint
Ich habe den EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm aufgefordert, erstens für das unabdingbare Menschenrecht auf Abtreibung einzutreten und zweitens die Zusammenarbeit mit der Katholischen Kirche, die sog. „Ökumene“ zu BEENDEN
G r ü n d e :
Herr Bedford-Strohm ist mir unangenehm aufgefallen, weil er das „Werbeverbot“ für Abtreibungen „richtig“ findet.
Herr Bedford-Strohm müsste allmählich einsehen, dass Abtreibungen mit dem christlichen Glauben vereinbar sind, insbesondere nicht gegen das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ verstossen..
Die „Ökumene“ soll die Evangelische Kirche aufkündigen, weil die Katholische Kirche heute sich als Hauptbastion der selbsternannten „LebensschützerInnen“ aufspielt und dabei arglistig verschweigt, dass die Katholische Kirche in Form der „Sukzessivbeseelung“ über siebenhundert Jahre eine inoffizielle, verkappte Fristenregelung praktizierte.
Lesen Sie bitte hierzu den Artikel
„Abtreibung: Wann ist ein Mensch ein Mensch?-Wg.Maria“
in Zeit-online von Uta Ranke-Heinemann aus dem jahre 1991(!)
sowie
den Artikel
„Unbefleckte Empfängnis II – Nun lächelt Maria nicht mehr“
in der Internetzeitung „der Freitag“.
Herr Bedford-Strohm wird aufgefordert, lieber seine Schwestern und Brüder, alle Mitglieder der Evangelischen Kirche über die TATSACHE der SUKZESSIVBESEELUNG zu informieren statt unreflektiert in die Öffentlichkeit zu posaunen, er halte das „Werbeverbot“ für Abtreibungen gemäß § 219a StGB für „richtig“.
Markus Michael WOLF meint
Der § 219a hätte ebenso wie der Abtreibungsparagraf 218 selbst NIEMALS im StGB stehen dürfen, weil Abtreibung ein unabdingbares Frauenrecht ist.
Das Leben, das Mensch-Sein beginnt ab der GEBURT, nicht ab der Zeugung.
Dies wird anhand folgender Fakten bewiesen:
1.
Der US-Supreme Court der USA hat am 22.01.1973, Urteil Roe vs. Wade, entschieden
1.1 Das Leben beginnt ab der GEBURT
1.2: Frauen dürfen bis zur extrauterinen Überlebensfähigkeit des
Schwangerschaftsgewebes abtreiben
1.3: Es ist Privatsache einer Frau, ob und wieviele Kinder sie
bekommt (gebärt)
1.4: Der Embryo ist keine Person im Sinne des 14. Zusatzartikels
der US-Verfassung
2.
Die CDU/FDP-Bundesregierung hat 1985 den angeblich „fälschungssicheren“ Personalausweis eingeführt. Darin wird der Beginn des Lebens „fälschungssicher“ mit der GEBURT, nicht mit der Zeugung definiert und terminiert.
3.
Wer in katholischem Schriftgut nachliest, stellt fest, dass Papst Sowieso am …GEBOREN wurde, nicht „gezeugt“ oder „empfangen“ wurde.
Also geht auch die Katholische Kirche von der RICHTIGEN Ansicht aus, dass das Leben ab der GEBURT beginnt, nicht mit der „Zeugung/Empfängnis“
4.
Artikel 1 der Charta der Menschenrechte lautet „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten GEBOREN.
Also beginnt nach Ansicht der Vereinten Nationen das Leben mit der GEBURT, nicht mit der „Zeugung/Empfängnis“, Basta.
Fazit:
Ein „vorgeburtliches Leben“, eine „vorgeburtliche Kindstötung“, einen „Mord im Mutterleib“ gibt es NICHT.
Und jetzt kommt die peinliche Frage:
WER hat die von der Katholischen Kirche heftig bekämpfte Fristenregelung erfunden?
Halten Sie sich fest, es war die Katholische Kirche in Form der „Sukzessivbeseelung“, welche von 1140-1869 (unterbrochen von 1588-1591) im röm.-kath. Kirchenrecht verankert war.
Danach war ein männlicher Embryo nach 40 Tagen, ein weiblicher Embryo nach 80 Tagen „beseelt“ und weil man damals das Geschlecht des Schwangerschaftsgewebes nicht feststellen konnte, durften Frauen bis zum 80. Schwangerschaftstag abtreiben, ohne exkommuniziert, ohne als „Mörderin“ stigmatisiert zu werden.
Unter der Hand konnten Frauen über den 80. Tag hinaus abtreiben, weil es damals keine Schwangerschaftstests gab und man augenscheinlich nicht beweisen konnte, ob eine Frau im 80. oder 100. Schwangerschaftstag war.
Diese Sukzessivbeseelung war eine verkappte, inoffizielle Fristenregelung, weil man ebenso wie bei der heutigen Fristenregelung annahm, dass zu Beginn der Schwangerschaft noch kein Mensch existiere, sondern erst nach einer bestimmten „Frist“, nur die Begründung war anders:
Bei der Sukzessivbeseelung durfte frau abtreiben, weil noch keine „Seele“ im Embryo war, bei der heutigen Fristenregelung deshalb, weil das Schwangerschaftsgewebe nicht extrauterin (über)lebensfähig ist.
Das DUMME ist nur:
Heute weiss kaum noch ein(e) Katholik(in) etwas von der Sukzessivbeseelung.
Deshalb werden alle BefürworterInnen des unabdingbaren Menschenrechtes auf Abtreibung aufgerufen, die TATSACHE der Sukzessivbeseelung breit unters (katholische) Volk zu bringen.
Googeln Sie unter den Suchbegriffen:
– Sukzessivbeseelung
– Simultanbeseelung
– Artikel „Kirchengeschichte der Abtreibung“ in der Internetzeitung „Freier Blick“
Markus Michael WOLF
Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche
Abtreibungsbefürworter, genauer gesagt
Befürworter des unabdingbaren Menschenrechtes auf Abtreibung