Datum & Uhrzeit
23.06.2025
14:00 - 17:00
Veranstaltungsort
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Weitere Informationen
Veranstalterinnen: Arbeitnehmerkammer Bremen
Barrierefrei: ja
Kosten: frei
„Sexuelle Belästigung? doch nicht in unserem Betrieb!“
Was Betriebs- und Personalräte tun können
Die Veranstaltung richtet sich an Interessenvertretungen, steht jedoch auch weiteren Interessierten zur Teilnahme offen
„Sexuelle Belästigung? Ein ernstes Thema, aber bei uns im Betrieb passiert das nicht.“ – Ein Satz, der zeigt, dass das Thema immer noch tabuisiert ist und es schwerfällt, darüber zu sprechen. Doch leider kommt sexuelle Belästigung auch am Arbeitsplatz vor. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Bemerkungen oder Witze sind leider keine Einzelfälle. Seit dem Weinstein-Skandal und der MeToo-Bewegung hat das Thema große mediale Aufmerksamkeit bekommen. Am Arbeitsplatz jedoch bleibt es oft ein Tabu. Betroffene Kolleg*innen schweigen häufig aus Angst vor negativen Konsequenzen oder wissen nicht, an wen sie sich im Betrieb oder der Dienststelle wenden können. Klare Ansprechstrukturen, transparente Beschwerdeverfahren und präventive Maßnahmen fehlen oder sie sind nicht ausreichend bekannt.
Was können Betriebs- und Personalräte tun? Was sind eure Aufgaben? Welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin? Und wie gelingt es, das Thema im Betrieb oder der Dienststelle anzusprechen und die Kolleg*innen zu schützen? In dieser Veranstaltung wollen wir gemeinsam einen Blick auf folgende Fragen werfen:
Wir freuen uns auf spannende Beiträge und eine rege Teilnahme mit Austausch und Diskussion. Programm 14 Uhr Begrüßung 14.10 Uhr Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Was tun? 14.40 Uhr Welche Handlungsmöglichkeiten haben betriebliche Interessenvertretungen? 15.10 Uhr Pause 15.25 Uhr Ein Blick in die Praxis 15.55 Uhr Pause 16.10 Uhr Podiumsdiskussion Moderation: Dr. Kai Huter, Arbeitnehmerkammer Bremen Moderation der Veranstaltung: Sabrina Warsönke |
Freistellungshinweis:
Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.
Verbindliche Anmeldung über die Webseite bis zum 19. Juni 2025.
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