Die wesentlichen Punkte dieser Seite stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Die wesentlichen Punkte dieser Seite stehen auch in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die Erstellung dieses Internetauftritts sind das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 herangezogen worden. Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549.
Die Grundfunktionen (Aufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Team Webentwicklung der Abteilung bremen.online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 evaluiert.
Eine erneute Evaluierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.
Diese Erklärung wurde im August 2020 erstellt und zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau Ihnen diese Barriere aufgefallen ist, an barrierefreiheit@bo-bremen.de. Die Übersendung von Screenshots und der kompletten URL ist hierbei immer hilfreich.
Die Webentwicklung der Abteilung Bremen Online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH arbeitet an der barrierefreien Zugänglichkeit. Speziell fortgebildete Mitarbeitende sind für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig.
Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Folgende Inhalte und Bedienelemente dieses Angebotes sind derzeit nicht barrierefrei
Wir bemühen uns, dieses Angebot bestmöglich barrierefrei zu gestalten. Trotzdem kann es bspw. durch Updates zugrunde liegender Software dazu kommen, dass Inhalte nicht barrierefrei nutzbar sind. Dies betrifft das WordPress-Basissystem ebenso wie Themes und Plug-ins, da die Programmierung dieser Komponenten extern erfolgt.
In seltenen Fällen können wir mit bestehenden Technologien noch keine vollständige Barrierefreiheit herstellen oder sind aufgrund der Tatsache, dass uns solche Inhalte von Dritten zur Verfügung gestellt werden, aus technischen oder urheberrechtlichen Gründen nicht in der Lage, diese Inhalte barrierefrei darzustellen. Wir bemühen uns hier aber grundsätzlich um den Einsatz zumindest barrierearmer Technologie.
Aktuell sind folgende Probleme bekannt:
- Die Validierung der Seite schlägt an verschiedenen Stellen fehl. Dies widerspricht Abschnitt 4 der WCAG.
- Externe und interne Verknüpfungen bzw. „mehr“-Links sind nicht ausreichend ausgezeichnet. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.
- Die Kontrastverhältnisse sind an diversen Stellen nicht ausreichend. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.
- Die Hierarchie der Überschriften ist auf einigen Seiten nicht konsistent umgesetzt. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.
- Verschiedene Bilder sind nicht ausreichend ausgezeichnet. Dies widerspricht Abschnitt 1 der WCAG.
- Die Umsetzung von Tabellen ist nicht barrierefrei gelöst. Dies widerspricht Abschnitt 3.1 der WCAG.
- Die Feldbezeichnungen im Kontaktformular sind nicht konsistent. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.
- Begriffe in anderen Sprachen, Abkürzungen und Akronyme sind nicht konsistent ausgezeichnet. Dies widerspricht Abschnitt 3.1 der WCAG.
- Beschreibungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache liegen derzeit nicht vor.
Neue Kommentare