Stichtag für die Antragsfrist für Teil-Erstattung von Kindergartenbeiträgen ist der 31. Oktober 2016
Eltern müssen sich selber melden
Betroffen sind lediglich Eltern, deren Kinder im genannten Zeitraum von einem Elternverein betreut worden sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Vereine die notwendigen Daten der betreffenden Eltern nicht an die zuständige Sozialbehörde weiterleiten. Daher müssen sie die Erstattung selbst aktiv beantragen. Alle übrigen Eltern betrifft diese Frist nicht. Die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge durch die Träger – bei den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden sowie bei Kita Bremen – und für die Tagesmütter/Tagesväter ist abgeschlossen.
Nachweis über geleistete Beiträge können nachgereicht werden
Grund für die Erstattung von Beiträgen war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das die vom Parlament beschlossene Anhebung der Kita-Beiträge vom Februar 2013 für nichtig erklärt und damit die bis dahin gültige Beitragsordnung mit niedrigeren Beitragssätzen wieder in Kraft gesetzt hatte. Die Erstattung wickelt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport ab. Eltern können die entsprechenden Antragsformulare im Dienstgebäude, Bahnhofsplatz 29, beim Empfang/Pförtner abholen oder bei dem Elternverein, der seinerzeit die Betreuung ihres Kindes sichergestellt hat. Dem Antrag ist ein Nachweis über geleistete Beiträge beizufügen, der ausschließlich bei diesem Elternverein erhältlich ist. Dieser Nachweis kann noch bis zum 30. November 2016 nachgereicht werden. Voraussetzung ist aber, dass ein Antrag auf Erstattung bis 31. Oktober 2016 in der Sozialbehörde eingegangen ist.
Informationen zum Antragsverfahren erteilt das Bürgertelefon unter Telefon 115. Ansprechpartner sind auch die Fachberatungsstellen vom Verbund Bremer Kindergruppen, Telefon: 0421/50 26 63 sowie von der Paritätischen Gesellschaft für Soziale Dienste Bremen, Telefon 0421/791 99 38.
Schreibe einen Kommentar