(Aktualisierung des Artikels „Arbeitslos und Schwanger“ vom 20.09.2018)
Viele werdende Mütter stellt die Schwangerschaft vor finanzielle Herausforderungen. Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft stellen hierbei eine doppelte Belastung dar. Doch welchen Einfluss hat die Schwangerschaft auf das Arbeitslosengeld? Muss die Schwangerschaft gemeldet werden? Und kann ein Mehrbedarf beantragt werden? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zu Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit findet Ihr in diesem Artikel.
Erstmal melden…
Wer schwanger ist und Arbeitslosengeld I oder II bezieht, muss dies der Agentur für Arbeit (bei Arbeitslosengeld I) bzw. dem Jobcenter (bei Arbeitslosengeld II) melden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Betroffene bereits arbeitslos ist und schwanger wird oder ob sie sich schwanger arbeitslos meldet. Es hat in jedem Fall keinen Nachteil, die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über die Schwangerschaft zu informieren. Die Mutter ist jedoch bis zum Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Um Kürzungen zu vermeiden, sollten also weiterhin alle Termine wahrgenommen werden. Viele Jobs, die beispielsweise eine hohe körperliche Anstrengung erfordern, dürfen nicht an Schwangere vermittelt werden.
Kündigungsverbot während der Schwangerschaft
Wichtig zu wissen ist, dass Dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf. Es besteht ein Kündigungsverbot des*der Arbeitgeber*in bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Die Arbeitgeber*in muss das Gehalt weiterzahlen und in den Zeiten der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt) erhalten (werdende) Mütter Mutterschaftsgeld. Doch kann ich Mutterschaftsgeld auch erhalten, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?
Das Mutterschaftsgeld
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe?
Ja. Wenn Du zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld I beziehst, hast du einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Während es Bezugs des Mutterschaftsgeldes ruht jedoch der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das Mutterschaftsgeld ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld I, das Du vor der Mutterschutzfrist bekommen hast.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe?
Sofern Du ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehst, besteht kein Anspruch. Aber: das Arbeitslosengeld II erhöht sich. Von der 13. Woche der Schwangerschaft bis zum Tag der Geburt gibt es einen Zuschlag, der sogenannte „schwangerschaftsbedingte Mehrbedarf“.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich während der Schwangerschaft gekündigt werde?
Ja. Bei einer Kündigung während der Schwangerschaft bekommst Du Mutterschaftsleistungen als auch einen Arbeitgeber*inzuschuss von der Krankenversicherung.
Mehrbedarf
Wenn Du schwanger bist und Arbeitslosengeld II beziehst, kann ein Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche beantragt werden. Der Mehrbedarf umfasst 17 Prozent des geltenden Regelsatzes. Außerdem kannst Du finanzielle Hilfe bei der Erstausstattung für das Kind beantragen. Dabei handelt es sich üblicherweise um eine Pauschale, von der die Baby-Ausstattung gekauft werden kann. Nach der Geburt entfällt der Mehrbedarf, da das Baby dann seinen eigenen Regelsatz erhält.
Gibt es noch andere Möglichkeiten für finanzielle Unterstützungen?
Es gibt verschiedene Stiftungen wie beispielsweise die Bundesstiftung Mutter und Kind, die jährlich 150.000 schwangere Frauen in Notsituationen unterstützt. Der Antrag muss persönlich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Andere Anlaufstellen sind Länderstiftungen oder auch Kirchen, Gemeinde oder Landkreise.
Naomi
Weitere Informationen gibt es hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/weitere-hilfen-fuer-eltern
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bremen-bremerhaven/chancengleichheit-bremen
https://www.jobcenter-bremen.de/angebote-programme/frauen-familie-alleinerzi/werdende-muetter/
Schwangerschaftsberatungsstellen in Bremen:
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/bremen/bremen
https://welcometobremen.de/angebot/innere-mission-bremen-schwangerschaftsberatung/
https://www.skf-bremen.de/werdende-muetter-und-vaeter/schwangerschaftsberatung/schwangerenberatung
Weitere Anlaufstellen und Informationen:
https://www.geburt-vertraulich.de/home
https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/de.html
Anna Giese meint
Mein ArbeitsVertrag ist in der Elternzeit abgelaufen. Bis 14.12 beziehe noch Elterngeld. Bin aber wieder schwanger im 3. Monat. Wie kann ich finanziell und versicherungstechnisch diese Zeit überbrücken? Wegen SW stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung….
Ricarda meint
Hallo Anna,
Ob Sozialamt oder Arbeitsamt zuständig sein werden kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall bei https://www.jobcenter-bremen.de/angebote-programme/frauen-familie-alleinerzi/werdende-muetter/ nachfragen!
Kirstin meint
Kann man beim Bezug von alg 1 trotzdem Geld für die Erstausstattung beantragen und wenn ja wo? Und wird dabei das Einkommen des Partners angerechnet?
Ricarda meint
Liebe Kirstin, Wir haben diese Informationen von der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. nur zur Verfügung gestellt. Für weitergehende Fragen, bitte die Webseiten aufsuchen, z. B. https://www.hartz4.de/arbeitslos-und-schwanger/
Beste Grüße aus der Redaktion!
Ricarda
renate meint
Hier noch die Bremer Hotlinenummer der Agentur für Arbeit: 0421-1782535, wir hoffen, dass du dort die entsprechenden Antworten auf deine Fragen bekommst. Viele Grüße aus der Redaktion, Renate
Sandy meint
Wenn man jetzt noch alg1 bezieht, dies bald ausläuft und der Mann wegen der corona Zeit als selbständiger Alg2 beantragen musste und die Ärztin die Schwangerschaft vllt als Risiko einstuft, bekommt die Frau dann dennoch Alg2 oder bekommt sie gar keine Leistungen?
renate meint
Liebe Sandy, bitte wende dich an die Beratungsstellen. Wir können hier leider keine Auskunft geben. Alles Gute aus der Redaktion, Renate
Ohio34 meint
Sehr gute Informationen .Klar ist man als werdende Mutter in Arbeitslosigkeit nicht besonders interessant für das Recruitment. Allerdings hat man genau dann die Zeit sich für eine Arbeit nach der Geburt vorzubereiten. Man sollte die Zeit also nutzen.
Anja Silabetzschky meint
Einen schönen guten Tag ihr ist die Frau silabetzschky ich habe mich vor zwei Monaten arbeitslos gemeldet und habe leider noch nichts bekommen und jetzt bin i h auch noch schwanger und wollte daher mal fragen wie das ablaufen tut
renate meint
Hallo Frau Silabetzschky, wenden Sie sich gern an die Arbeitnehmerkammer Bremen: https://www.arbeitnehmerkammer.de/ueber-uns/ueber-uns/beratungsangebot.html . Wir haben in unserer Redaktion kein Beratungsangebot. Freundliche Grüße aus unserer Redaktion, Renate Strümpel