Unsere Pressezusammenfassung der vierten Märzwoche:
BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen: PM zum BGH Urteil Ansprache Kundinnen
Die Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen sind empört über das Urteil des BGH zur Klage von Marlies Krämer. Sie hatte den Klageweg beschritten, um zu erreichen, dass die Sparkassen in ihren Formularen auch die „Kundinnen“ aufnehmen. Ein längst überfälliger Schritt!
Wir befinden uns im Jahr 2018 und noch immer müssen Frauen um Gleichbehandlung, nicht nur in der Sprache, kämpfen. Sie machen weltweit 51 Prozent der Bevölkerung aus und sollen sich auch weiterhin in der männlich konnotierten Sprache „mitgemeint“ fühlen. Und das ist sehr wohl diskriminierend, auch wenn der BGH zu einem anderen Urteil kommt.
Sprache ist mit der wichtigste Schlüssel zur Gleichstellung von Frauen. Sprache prägt das Bewusstsein. Seit Jahrzehnten kämpfen die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dafür, dass Frauen in der Sprache sichtbar sind und fordern öffentliche Einrichtungen, Verbände und Gesetzgeber auf, geschlechtergerecht zu formulieren.
Das Urteil des BGH ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die Gleichstellung von Frauen einsetzen. Es zementiert alte Rollenbilder und fördert weiter Rollenklischees in der Öffentlichkeit.
Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht Frau Krämer recht geben und zu der Auffassung kommen wird, dass Frauen auch in der Sprache sichtbar sein müssen!
Senat startet Ausschreibung zum 16. Bremer Solidaritätspreis (Senatspressestelle)
Bis Ende Juni 2018 können Vorschläge eingereicht werden
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen schreibt zum 16. Mal den Bremer Solidaritätspreis aus. Bis Ende Juni 2018 können Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger eingereicht werden. Die Preisverleihung findet im Frühjahr 2019 im Bremer Rathaus statt. Seit 1988 wird der Bremer Solidaritätspreis alle zwei Jahre an Menschen verliehen, die sich für Menschenrechte und Demokratie sowie gegen die Folgen von Kolonialismus und Rassismus einsetzen; er soll als Würdigung und Ermutigung dienen und ist mit 10.000 Euro dotiert.
Mit dem 16. Bremer Solidaritätspreis sollen Initiativen oder Personen ausgezeichnet werden, die von den Gefahren des „Shrinking Space“ betroffen sind. Shrinking Space bezeichnet die Einschränkung und Unterdrückung zivilgesellschaftlicher Akteure durch Repressionen sowie bürokratische und rechtliche Maßnahmen. Dies betrifft z.B. Nichtregierungsorganisationen, Initiativen oder auch einzelne Aktivistinnen und Aktivisten.
In vielen Teilen der Welt erfolgt diese Einschränkung durch Regierungen, welche die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure eigentlich schützen sollten. Betroffen ist zivilgesellschaftliches Engagement in verschiedensten Bereichen, etwa der Einsatz gegen Umweltzerstörung und Landgrabbing, also die illegale Aneignung von Land, die Interessenvertretung von Minder-heiten wie Indigenen, religiösen Gruppen oder sexuellen Minderheiten sowie der Kampf für Menschenrechte, Demokratieerhalt oder medizinische Versorgung.
Gesucht wird ein Akteur, der durch sein Engagement erfolgreich dazu beiträgt, die Position von zivilgesellschaftlichen Kräften zu stärken. Es kann sich bei der oder dem Nominierten um ein zivilgesellschaftliches Netzwerk oder einen Dachverband, aber auch um Einzelorganisation oder -personen handeln. Mit der öffentlichen Auszeichnung ist auch die Hoffnung verbunden, einen Beitrag zum Schutz der Preisträgerin bzw. des Preisträgers zu leisten.
Begründete Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 30. Juni 2018 an folgende Anschrift gesendet werden:
Geschäftsführung des Kuratoriums zum Bremer Solidaritätspreis
c/o Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit
Frau Johanna Reimers
Ansgaritorstraße 22,
28195 Bremen
E-Mail: johanna.reimers@ez.bremen.de
Weitere Informationen zum Bremer Solidaritätspreis im PDF und unter: www.ez.bremen.de
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