Unsere Pressezusammenfassung der ersten Maiwoche
„Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ (Müttergenesungswerk)
Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerks hat begonnen
Bis zum Muttertag am 13. Mai sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf den Straßen und an den Türen unterwegs, um Spenden für erschöpfte und kranke Mütter zu sammeln. Die Spendenaktion – dieses Jahr unter dem Motto „Mission Mutter: Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ – wird seit 1950 vom Müttergenesungswerk (MGW) durchgeführt. Elke Büdenbender, Schirmherrin der gemeinnützigen Stiftung, rief mit einem Spendenappell zur Unterstützung auf.
„Hilfe und Unterstützung für Mütter und ihre Familien sind heute notwendiger denn je. Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Jahr viele Sammlerinnen und Sammler in Kommunen, Kirchengemeinden, Frauenverbänden, Schulen und Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass erschöpfte und kranke Mütter eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen können. Für die Arbeit des MGW ist die Sammlung von großer Bedeutung“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.
Wofür das Müttergenesungswerk sammelt
Rund zwei Millionen Mütter sind durch die Doppel- und Dreifachbelastung in Familie, Haushalt und Beruf so erschöpft und ausgelaugt, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil nimmt an einer Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur teil. Im MGW sind es rund 50.000 Mütter pro Jahr. Zusätzlich stärkt das MGW Mütter nicht nur mit Kurmaßnahmen, sondern oft auch mit direkten finanziellen Zuschüssen: Wenn Mütter sich die gesetzliche Zuzahlung, Kurausstattung oder Taschengeld nicht leisten können, können sie ggf. einen Zuschuss aus Spendenmitteln erhalten, damit sie nicht auf die dringend benötigte Kurmaßnahme verzichten müssen.
In den bundesweit rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund können sich Mütter kostenlos zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme beraten lassen. Zudem unterstützen Nachsorgeangebote Mütter in ihrem Alltag, um den Kurerfolg langfristig zu sichern.
Auch online Spenden sammeln
In diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Alle, die die Sammlung unterstützen wollen, können online ihre eigene Spendenaktion starten. Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte werden per Link zur Unterstützung eingeladen. Zu Muttertag wollen wir die Spenden-Rakete für Mütter zünden – gemeinsam mit den Sammlerinnen und Sammlern auf den Straßen und an den Türen, den Beratungsstellen und Kliniken und allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern online und vor Ort. Jede Hilfe ist willkommen! www.muettergenesungswerk.de/spenden-und-helfen.
Familien- und Kindeswohl stärken, Familien- und Abstammungsrecht modernisieren (LSVD)
Internationaler Regenbogenfamilientag
Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Children‘s Rights Matter“ am Sonntag, den 06. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Familie ist, wo Kinder sind. Die staatliche Verpflichtung, Familien zu schützen, ist im Grundgesetz festgelegt. Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung von Familien ausdrücklich zum Ziel gesetzt und sich verpflichtet, kein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben. Eine Stärkung und spürbare Entlastung wäre ein modernes Familien- und Abstammungsrecht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen. Homophobie und Transfeindlichkeit schaden dem Kindeswohl und Familien.
Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.
Ferner verspricht die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht zu prüfen. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig. Der LSVD fordert außerdem, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.
Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das entweder eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.
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