BMFSFJ und KfW unterstützen Kommunen mit zinslosen Darlehen für bauliche Schutzmaßnahmen
Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung geflohen. Doch auch in vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften sind Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch nicht ausreichend geschützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die KfW unterstützen deshalb die Kommunen bei der Finanzierung entsprechender baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften.
Ab sofort stehen Städten und Gemeinden Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung gefördert. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen 10 Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 % p.a. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen EUR zur Verfügung.
Der Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, betont: „Dort, wo sich Frauen und Kinder aufhalten, müssen besondere Vorkehrungen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt getroffen werden. Nicht nur personelle, sondern auch bauliche Maßnahmen sind nötig, wie z.B. abschließbare Wohneinheiten und nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen. Und für die Kinder und Jugendlichen brauchen wir spezielle Räume, um ihnen den Zugang zu Spiel- und Lernangeboten zu ermöglichen“, so Staatssekretär Dr. Kleindiek weiter.
Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW, sagte: „Bereits im September 2015 hat die KfW begonnen, die Kommunen mit zinslosen Darlehen bei der Finanzierung von Unterkünften für Flüchtlinge zu unterstützen. Nun werden wir in einem zweiten Schritt gemeinsam mit dem BMFSFJ gezielt die Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Kinder in den Flüchtlingseinrichtungen fördern.“
Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Hinweise zu den Einzelheiten des Programms finden Kommunen auf www.kfw.de/flüchtlingshilfe.
Für das BMFSFJ gehört die KfW zu den zentralen Kooperationspartnern im Bestreben, die Situation geflüchteter Frauen und Kinder in Deutschland zu verbessern. So gibt es unter anderem eine Zusammenarbeit mit UNICEF, mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Trauma- und Folteropferzentren in Deutschland.
Weitere Informationen: www.bmfsfj.de
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