Eine kurze Pressemitteilung/Forderung des Arbeitskreis Frauengesundheit:
Der AKF fordert die zuständigen MinisterInnen/Senatorinnen der Bundesländer auf, für Flüchtlingsfrauen Unterkünfte und Betreuungsbedingungen bereitzustellen, die sie vor jeglicher Gewalt schützen.
Dazu gehören:
- Einrichtungen nur für Frauen und ihre kleinen Kinder. Insbesondere für schwer traumatisierte Frauen ist psychologische Betreuung unerlässlich.
- Die Betreuung muss in der Muttersprache, ggf. durch Dolmetschdienste, angeboten werden.
- Schwangere Frauen und junge Mütter müssen besonderen Schutz genießen. Der Zugang zu Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt muss dabei gewährleistet sein.
- Die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien/alleinerziehende Frauen soll in eigenen Wohnungen bzw. Wohnbereichen mit eigener Küche und sanitären Anlagen erfolgen.
- Dem Betreuungspersonal müssen Fortbildungen angeboten werden, bei denen der Schutz vor Gewalt thematisiert wird.
- Alle Menschen haben den gleichen Anspruch auf angemessene gesundheitliche Versorgung. Flüchtlinge dürfen hier nicht benachteiligt werden. Wie in Bremen und Hamburg bereits etabliert, sollen Flüchtlinge deswegen Krankenversichertenkarten wie gesetzlich Krankenversicherte erhalten.
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