Die EU-Komission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, Verbesserungen bei der Lohntransparenz bei Frauen und Männern zu erreichen. Hier die Empfehlungen in Kürze.
In einer Pressemitteilung der EU-Komission zeigte sich, dass europaweit das aktuelle Lohngefälle bei ungefähr 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr nahezu stagnierte. Die teilweise evidenteren Rückgänge der letzten Jahre konnten nicht mehr erreicht werden.
Der EU-weite Rückgang lässt sich durch eine Vielzahl an Faktoren erklären:
Dazu zählt zum einen der steigende Frauenanteil in Hochqualifizierten Berufen. Aber auch die Tatsache, dass männlich-dominierte Industriezweige, Bau und Ingenieurswesen verhältnismäßig stark von der Krise getroffen wurden, spielt eine Rolle. Der rückläufige Trend im Lohngefälle basiere demnach nicht zwingend auf verbesserten Lohn- und Arbeitsbedingungen für Frauen.
Die Kommission hatte im vergangenen Jahr in ihren vorgeschlagenen Länderspezifischen Empfehlungen elf Mitgliedstaaten Empfehlungen zur Beschäftigung von Frauen gemacht – darunter auch Deutschland.
Die Empfehlungen:
Die nun vorgelegten Empfehlungen der Kommission enthalten eine breite Palette von Maßnahmen und best-practise-Beispielen aus den Mitgliedstaaten, speziell zur Lohntransparenz, unter anderem:
- Auskunftsrechte für ArbeitnehmerInnen über Löhne und Gehälter für Frauen und Männer
- regelmäßige Berichterstattung der ArbeitgeberInnen über die durchschnittliche Vergütung von Frauen und Männern nach Beschäftigtengruppe und Position (nur für große und mittlere Unternehmen)
- Durchführung von Entgelt-Audits in Großunternehmen, deren Ergebnisse auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden
- Einbeziehung des Aspekts der Entgeltgleichheit in Tarifverhandlungen
Je nach ihren nationalen Gegebenheiten sollen die Mitgliedstaaten mindestens eine dieser Maßnahmen umsetzen.
Als weitere Maßnahmen werden unter anderem empfohlen:
- die Erhebung besserer und aktueller Statistiken über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen
- die Förderung von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und beruflichen Einstufung
- eine Stärkung der Rolle nationaler Gleichstellungseinrichtungen bei der Bekämpfung der geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung
- die Kontrolle und Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Bis zum 31. Dezember 2015 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen, welche Schritte sie zur Umsetzung der Empfehlung ergriffen haben.
Da es sich um eine Kommissionsempfehlung handelt, sind die Mitgliedstaaten zur Umsetzung nicht verpflichtet…
Wer mehr wissen will:
Auf der Homepage der Europäischen Komission findet ihr ausführliche Berichte und Informationen zum europaweiten Gender Pay Gap
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Redaktion frauenseiten.bremen
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