Besuch bei der EU-Kommission, Referat Gleichstellung von Frauen und Männern
Dass Politik ein schwieriges Geschäft ist, hat sich bei vielen schon herumgesprochen. Auf Europa-Politik trifft das, so scheint es, in besonderem Maß zu. Aber besonders mühsam ist wohl auch in der EU die Gleichstellungspolitik.
Der Besuch in der EU-Kommission bei Ilona von Bethlenfalvy vom „Referat Gleichstellung von Frauen und Männern“ war die dritte Station unserer „EU-Mission“ in Brüssel. Zuvor waren wir bei der Bremer Vertretung in Brüssel und im EU-Parlament. Nun also die Kommission. Sie hat im Gefüge der Institutionen der EU als einzige das Initiativrecht für EU-Gesetzgebungsverfahren, bringt also auch die Gesetze zur Gleichstellung auf den Weg.
Die Referentin wartete mit einem imposanten Zahlenwerk auf, das sicherlich die umfangreichen Bemühungen der Kommission in Sachen Gleichstellung illustrieren sollte.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehörte von Beginn an zu den angestrebten Grundwerten der EU. Im Zentrum stand zunächst das Ziel der „Entgeltgleichheit“ bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (Bestandteil des EG-Vertrages 1957, Art. 141). „Ein umfassenderer Begriff der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsleben findet sich in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989. Hier werden in Art. 16 Gleichbehandlung und Chancengleichheit als Ziele festgelegt und folgende Bereiche genannt:
– Zugang zu Beschäftigung
– Arbeitsentgelt
– Arbeitsbedingungen
– sozialer Schutz
– allgemeine und berufliche Bildung
– berufliche Aufstiegsmöglichkeiten
– Vereinbarkeit der beruflichen und familiären Pflichten von Frauen und Männern
(http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellungspolitik_der_Europ%C3%A4ischen_Union)
Erreicht wurde bisher die Entwicklung minimaler Standards (hinsichtlich Beschäftigung, Elternurlaub, Güter, Dienstleistungen, Mutterschutz und Teilzeit), die in den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen.
Der diesjährige „Fortschrittsbericht“ hat ermittelt, dass bei kontinuierlicher Entwicklung der „Gender Pay Gap“ im Jahr 2086 (!!!) geschlossen sein wird, dass also schon in 72 Jahren, noch keine 130 Jahre nach der Absichtserklärung von 1957, die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verwirklicht sein wird.
Weitere Aspekte der Gleichstellungspolitik – Gewalt gegen Frauen, „Pension Gap“ … – wurden in einem ebenfalls atemberaubenden Zahlenfeuerwerk präsentiert. Dem ich allerdings nicht wirklich folgen konnte. So schnell, wie die EU in Sachen Gleichstellung ist, bin ich leider nicht.
Christiane Weber
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