Am heutigen Nachmittag findet im Innenausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Personen statt. Anlass ist ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und ein Antrag der Linken, die Aussetzung des Familiennachzugs im Rahmen des „Asylpaket II“ zurückzunehmen.
TERRE DES FEMMES unterstützt die Forderung, die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs abzuschaffen und verweist insbesondere auf die prekäre Situation von Frauen in den Kriegs- und Krisengebieten und auf der Flucht.
Nach Inkrafttreten des „Asylpaket II“ wurde die Entscheidungspraxis bei Asylanträgen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunehmend restriktiver: Im August 2016 bekamen bereits rund 70 Prozent der aus Syrien Geflüchteten nur subsidiären Schutz. Die Anerkennungsquote der Flüchtlingseigenschaft lag im Vergleichszeitraum 2015 bei nahezu 100 Prozent.
Zahlreiche Frauen und Kinder sind in den Kriegsgebieten oder in den Flüchtlingslagern verblieben. Viele Ehemänner haben die Flucht nach Europa alleine angetreten, um ihren Familien die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen oder weil nur für eine Person die finanziellen Möglichkeiten zur Flucht vorhanden waren.
Mit der Aussetzung des Familiennachzugs hat diese vulnerable Gruppe keine Chance mehr, in absehbarer Zeit auf sicherem Weg zu ihren Familienangehörigen in Deutschland zu gelangen. Sie leben dort unter menschenunwürdigen Bedingungen und sind der Gefahr sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Frühverheiratungen nehmen in erschreckendem Maße zu. „Die extreme Gefährdungssituation von Frauen und ihren Kindern wird in dieser Debatte schlichtweg vergessen“, so Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle.
TDF lehnt weiterhin die Einreise von Minderjährigen im Rahmen des Ehegattennachzugs ab. Für Minderjährige muss eine andere Lösung gefunden werden als den Familiennachzug zu ihren „Ehemännern“. Die vorhandenden Kontingente der Bundesregierung zur Einreise besonders vulnerabler Gruppen müssen schnellstmöglich für „verheiratete“ Minderjährige zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten ausschließlich als Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge einreisen.
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