Gleichstellungs- und Frauenminister*innen gehen Renten-Ungerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen an.
Jede zweite der Betroffenen lebt an der Armutsgrenze
Bei dem Sondertreffen soll es vor allem um die Ungleichbehandlung in Rentenfragen gehen. Nach bundesdeutschem Recht wurden und werden Familienleistungen von Frauen hauptsächlich durch den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens finanziell gewürdigt. In der DDR wurde die Anerkennung der Familienleistungen im Wesentlichen über das Rentenrecht geregelt: Auch bei zeitweiliger Verringerung der Arbeitszeit in der Familienphase wurden diese Zeiten finanziell ohne Rentenabstriche anerkannt.
Nach der Vereinigung im Jahr 1989 und der anschließenden Rentenüberleitung haben sich diese Ansprüche im bundesdeutschen Rentenrecht aber nicht niedergeschlagen. „Dadurch lebt jede zweite der betroffenen Frauen trotz Familien- und meist 40jähriger Erwerbsarbeit heute an der Armutsgrenze“, sagte Petra Köpping. „Insgesamt ergibt sich eine bis heute anhaltende Diskriminierung von Frauen, die in der DDR geschieden worden sind“, betonte Anja Stahmann. „Das müssen wir dringend ändern.“
Vereinte Nationen mahnten neue Berechnung an
Auch der Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (CEDAW, Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) hat das inzwischen eingefordert. Im Februar 2017 hatte er die Bundesregierung aufgefordert, die Renten neu zu berechnen. Zudem sollten die betroffenen Frauen eine Entschädigung für die Vergangenheit erhalten. Im März 2019 müsse die Bundesregierung dem UN-CEDAW vom Stand der Umsetzung berichten, Sachsens Gleichstellungsministerin Köpping: „Die Entscheidung des UN-Frauenrechtsausschusses ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, die dringend eine Lösung finden muss. Es ist zu bedenken, dass von den ursprünglich 800.000 betroffenen Frauen nur noch rund 300.000 leben. Es sind Frauen, die immer hart gearbeitet und die im Schnitt drei Kinder großgezogen haben. Ihnen wird nun ein würdiges Alter mit einer angemessenen Rente verwehrt. Das ist nicht hinnehmbar.“ Ministerin Köpping und Senatorin Stahmann fordern deshalb ihre Kolleginnen und Kollegen in Bund und Ländern auf, die Beseitigung dieser Nachwende-Ungerechtigkeit zügig voranzutreiben.
redaktion meint
Hallo Gisela, auf den frauenseiten haben wir diese Pressemitteilung veröffentlicht, können aber keine Auskunft über irgendwelche Formulare geben. Vielleicht wendest du dich ich an die oben erwähnte GFMK oder an deine regionale Frauenbeauftragte. Herzliche Grüße aus der Redaktion
Gisela Reichardt meint
Leider werden in der Problematik nur geschiedene Frauen thematisiert.
Meine Abschlüsse als Physiotherapeutin an einer medizinischen Fachschule zu DDR-Zeiten (1964 bis 1967),meine ununterbrochene berufliche Tätigkeit auf diesem Gebiet und meine Spezialisierung und Weiterbildung (cerebralparese) sind meiner Meinung rentenmäßig unterbewertet. Ich bin bereits Rentnerin.
Wo kann ich mich hinwenden und sind dazu Formulare nötig ?