„Warum hast Du denn in Teilzeit gearbeitet?“ fragt mich meine Tochter, „Sieben Jahre vor meiner Geburt hattest Du doch alle Zeit der Welt.“ – Im Rückblick gebe ich meiner Tochter Recht. Damals, 1963, siedelte ich frisch verheiratet mit meinem Mann nach Hamburg. Es bot sich für mich eine gut bezahlte Halbtagsstelle in einem Wirtschaftsverein an. Mit der Arbeit war ich zufrieden, das Halbtagsgehalt stimmte auch und die freie Zeit nutzte ich für „Kurse für die Frau“ wie z.B. Schneidern, Kochen, Gesundheitspflege. An Altersarmut verschwendete ich keinen Gedanken. Erst Jahrzehnte später bekam ich die Quittung. Der Rentenbescheid bescherte mir drei schlaflose Nächte.
Falsch beraten
Was hatte ich nicht bedacht? Zwischen den Geburten meiner Töchter absolvierte ich eine Fortbildung als Lehrerin. Und kaum war ich fertig, bekam ich eine Halbtagsstelle in einer Bremer Schule. Ich hatte zu der Zeit zwei Töchter von drei Jahren und drei Monaten. Die Kinderbetreuung konnte ich privat regeln. Als meine beiden Kinder eingeschult waren, wollte ich gern in Vollzeit arbeiten, auch der Rente wegen. Doch von der Behörde wurde mir gesagt, dass ich ja einen Halbtagsvertrag hätte und den könne man nicht auf Vollzeit umwandeln. Schade! Von nun an arbeitete ich nebenberuflich als Honorarkraft bei verschiedenen Institutionen.
Bei der Rentenversicherung fragte ich an, ob ich meine Rentenanwartschaft durch monatliche Beiträge erhöhen könnte. Aber dieses Vorhaben war sehr ungünstig. Man riet mir davon ab. Ich solle lieber meine Honorare in Wertpapieren anlegen. Aber das war dann auch ein Reinfall. Zum Glück blieb meine Ehe stabil. Nicht auszudenken, wenn ich mit meiner kleinen Rente meinen Lebensabend finanzieren müsste.
„Niemand sollte gegen seinen Willen zur Teilzeitarbeit gezwungen werden, trotzdem sitzen vor allem Frauen in regelrechten Teilzeitfallen“, sagt Brigitte Pothmer aus der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Regierung habe das im Koalitionsvertrag versprochen, bislang aber nicht geliefert. (DIE WELT 08.03.2017)
Ich sehe das heute so: Auf keinen Fall sollte sich jemand nur auf den*die Partner*in als Versorger*in verlassen und nur gemeinsame Versicherungen oder Sparbücher mit ihm*ihr anlegen, sondern auf Maßnahmen für sich selbst bestehen.
Wichtige Informationen findet ihr unter:
Perspektive Wiedereinstieg Portal des BMFSFJ und der BfA mit Informationen, Entscheidungshilfen und Publikationen zum Download rund um das Thema Wiedereinstieg in den Beruf
Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) Homepage des Verbandes mit wichtigen Informationen zu Gesetzen, Finanzen, Betreuung etc.
Erfolgsfaktor Familie Website zum Unternehmensprogramm des BMFSFJ und seinen Kooperationspartnern inklusive vieler Infos über familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, die auch Anregungen für Verhandlungen mit dem eigenen Arbeitgeber bieten.
Heidemarie Gniesmer
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