Allein der Gatte ist „steuerpflichtige Person“ – Amtssprache diskriminiert Ehefrauen
Wann gibt es endlich diskriminierungsfreie Formulare und Anschreiben vom Finanzamt? Das fragen sich auch im Land Bremen dieser Tage wieder verheiratete Frauen, die über Steuerangelegenheiten nicht direkt informiert werden, sondern allein ihr Ehemann. In der ZGF haben sich – wie schon in vorigen Jahren – Frauen gemeldet, die darüber verärgert sind. Ihr Ärger gilt nicht möglicher zu zahlender Steuerbeträge, sondern der Tatsache, dass das Finanzamt nicht sie, sondern den Ehemann adressiert hat, auch wenn die Frau die Erklärung in ihrem Namen abgeschickt hat. „Wir schreiben das Jahr 2019“, kommentiert Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm die Praxis. „Es ist schwer vorstellbar, dass es bei der rasanten Digitalisierung, die wir in allen Lebensbereichen erleben, nicht möglich ist, eine praktikable und zugleich diskriminierungsfreie Form für Formulare und Anschreiben zu finden. Da stellt sich eher der Eindruck ein: Es fehlt der Wille.“
Frauen melden ihren Ärger
Bereits bei der Steuererklärung gilt im bundeseinheitlichen Steuerformular nach wie vor für Mann und Frau, die verheiratet sind: Als steuerpflichtige Person ist bei der gemeinsamen Veranlagung der Ehemann einzutragen, an zweiter Stelle die Ehefrau – die Reihenfolge ergibt sich aus dem Geschlecht, unabhängig von Einkommen oder anderen Kriterien. 2014 hatte dies bereits die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister,-senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) moniert und einen Vorschlag vorgelegt, um Einkommensteuer-Erklärungsformulare diskriminierungsfrei zu gestalten. Und der orientierte sich an der gerade eingeführten Praxis bei gleichgeschlechtlichen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Sie haben seit der Aufnahme ins Einkommensteuergesetz variable Möglichkeiten, Ehe- oder Lebenspartner/in einzutragen. Bei Hetero-Ehepaaren blieb indes alles beim Alten.
Wendet Euch direkt ans Finanzamt!
Vermutlich generiert sich aus der Reihenfolge auch die Form des Anschreibens, die eben in manchen Fällen dazu führt, dass Briefe allein an den Mann adressiert werden. „Wir raten den Frauen, sich direkt ans Finanzamt zu wenden und um Klärung zu bitten“, sagt Bettina Wilhelm. „Es ist wirklich überfällig, die Rollenklischees aus den Formularen rauszukriegen – anstatt Jahr für Jahr die Frauen um Verständnis und Nachsicht zu bitten. Ich bin mir sicher, dass es IT-Spezialistinnen und -spezialisten gibt, die diese Aufgabe bewältigen können.“
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, 05.08.2019 ZGF
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